Autor Thema: Interne Bewerbung - Pflicht zu Einladung Schwerbehinderter?  (Read 9952 times)

sr4711

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Das, was du im angesprochenen Post geschrieben hast.

Die fachliche Eignung prüft nicht der Bewerber, sondern ist objektiv anhand der Rechtsgrundlagen, der gegenständlichen Ausschreibung und deiner Bewerbung feststellbar (im Zweifel vor Gericht).

Bezüglich der Beurteilung technischer/nichttechnischer Dienst sehe ich soweit keinen offenkundigen Ermessensfehlgebrauch durch den Dienstherrn.

garda

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Hier die gesetzliche Regelung
« Antwort #16 am: 08.06.2020 15:05 »
§ 165 SGB 9 "Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber" lautet:

Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 166 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden.

Daraus folgt:

Erst wenn ein internes Verfahren beendet ist, besteht die Pflicht zur externen Ausschreibung, auch über die Bundesagentur für Arbeit.

Nur bei diesem externen Verfahren besteht auch die gesetzliche Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber. Anderes kann sich aus einer Integrations - oder heute Inklusionsvereinbarung ergeben.

Besteht solch eine Vereinbarung nicht, besteht auch kein Anspruch auf eine Einladung.
Mit freundlichen Grüßen

Michael

ike

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Integrationsvereinbarung ist vorhanden, eben im Intranet gefunden.

clarion

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Und was steht bezüglich internen Bewerbungen drin?

ike

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Bei internen wie externen Stellenausschreibungen sind Schwerbehinderte einzuladen, wenn fachlich...