Autor Thema: Kopierverbot Personalakte  (Read 2419 times)

dmmx

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Kopierverbot Personalakte
« am: 04.06.2020 16:08 »
Liebe Foristen,

ich habe folgendes Problem: ich wollte gerade ein paar Aktenstücke aus meiner Personalakte kopieren. Leider war die beaufsichtigende Personalsachbearbeiterin sehr aufmerksam. Auf den betreffenden Seiten war handschriftlich "Nur für den Handakt!" vermerkt. Demnach seien sie keine Bestandteile der Personalakte und ich dürfe sie nicht kopieren.  Ich solle mit dem Verwaltungsleiter darüber sprechen. Es handelte sich aber nicht um Originale, sondern bereits um Kopien. Die Unterlagen befinden sich schon seit mindestens 6, eher 10 Jahren in meiner Personalakte. Dafür fehlen andere Bestandteile, die eigentlich hinein gehören würden;-) Die Akte an sich ist nicht paginiert.
Ich habe über den Sachverhalt einen Aktenvermerk angelegt.
Nun frage ich mich aber, wie das mit dem Kopierverbot ist. Und ob Akten, die physischer Bestandteil der Personalakte sind, einfach daraus entfernt werden dürfen. Also was einmal drin ist, bleibt auch drin. Wenn der AN nicht auf Entfernung plädiert. Fraglich ist auch, ob so ein handschriftlicher Vermerk wirklich stichhaltig ist. Im Prinzip kann ja jeder Spaßvogel da was drauf malen. Und natürlich, ob besagter "Handakt" nicht einen unzulässigen Nebenakt darstellt. "Handakten" sind doch eigentlich temporäre Akten, die nach Verwendung aufgelöst und in die regulären Aktenbestände eingegliedert werden müssen...

Spid

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #1 am: 04.06.2020 16:16 »
Gründet das Recht zur Einsichtnahme auf §3 Abs. 5 TVÖD oder §3 Abs. 6 TV-L?

dmmx

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #2 am: 04.06.2020 16:20 »
Hallo Spid,
es gilt TV-L.

Spid

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #3 am: 04.06.2020 16:34 »
Der Anspruch bezieht sich auf die Gesamtheit der Personalakten im materiellen und formellen Sinne, ebenso besteht der Anspruch auf Kopien sämtlicher Inhalte - bloß nicht der gesamten Akte auf einmal. Der Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. Das vorherige Entfernen von Schriftstücken ist rechtswidrig. Auch die Vorlage entfernter Schriftstücke kann gerichtlich durchgesetzt werden.

dmmx

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #4 am: 04.06.2020 16:39 »
Danke!
Es handelt sich aber um Aktenstücke, die m.E. nicht zwingend in der Personalakte landen müssen. Genauer gesagt, um eine Korrespondenz zwischen Abteilungsleitung, Personalstelle und Justiziariat betreffend die Umsetzung eines arbeitsgerichtlichen Urteils, das ich im Jahr 2010 erstritten hatte.
Gilt das von dir Gesagte auch für die genannten Unterlagen?
Es müssten zu dem Vorgang auch noch Prozessakten existieren, habe ich da eigentlich auch Einsichtsrecht? Wenn sich daraus z.B. entnehmen lassen würde, dass der AG wider besseres Wissen nicht legal gehandelt hat?
« Last Edit: 04.06.2020 16:47 von dmmx »

Spid

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #5 am: 04.06.2020 16:55 »
Der Anspruch bezieht sich auf die Personalakte - einerseits auf die gesamte Personalakte, weshalb ersteres zu bejahen ist, andererseits nur auf die Personalakte, weshalb letzteres zu verneinen ist.

dmmx

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #6 am: 04.06.2020 17:00 »
Nochmal vielen Dank für die kompetente Antwort!

dmmx

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #7 am: 04.06.2020 17:19 »
D. h. also, wenn "versehentlich" Teile der Prozessakten in der Personalakte gelandet sind, dann darf ich das einsehen und kopieren und es darf nicht entfernt werden. Auf die Prozessakten an sich habe ich jedoch keinen Zugriff.
Nun frage ich mich aber, wie ich diesen Anspruch durchsetze, wenn etwas entfernt wurde. Die Personalakte an sich ist nicht paginiert und es gibt auch kein Inhaltsverzeichnis. Wie weise ich nach, dass etwas entfernt wurde? Gut, ich habe einen Aktenvermerk angelegt. Aber es gibt keine Zeugen für den Vorfall, schwupps sind die Akten im Schredder und keiner weiß, wovon ich spreche, ich kann mir das ja alles ausgedacht haben...

Spid

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #8 am: 04.06.2020 17:23 »
Du bist doch von einer Mitarbeiterin an der Kopie gehindert worden. Es gibt also eine Zeugin.

dmmx

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Antw:Kopierverbot Personalakte
« Antwort #9 am: 04.06.2020 18:26 »
Ja. Man kann schon davon ausgehen, dass sich im ÖD keiner wegen sowas eine Falschaussage ans Bein bindet, aber andererseits ist alles schon passiert.