Liebe Foristen,
ich habe folgendes Problem: ich wollte gerade ein paar Aktenstücke aus meiner Personalakte kopieren. Leider war die beaufsichtigende Personalsachbearbeiterin sehr aufmerksam. Auf den betreffenden Seiten war handschriftlich "Nur für den Handakt!" vermerkt. Demnach seien sie keine Bestandteile der Personalakte und ich dürfe sie nicht kopieren. Ich solle mit dem Verwaltungsleiter darüber sprechen. Es handelte sich aber nicht um Originale, sondern bereits um Kopien. Die Unterlagen befinden sich schon seit mindestens 6, eher 10 Jahren in meiner Personalakte. Dafür fehlen andere Bestandteile, die eigentlich hinein gehören würden;-) Die Akte an sich ist nicht paginiert.
Ich habe über den Sachverhalt einen Aktenvermerk angelegt.
Nun frage ich mich aber, wie das mit dem Kopierverbot ist. Und ob Akten, die physischer Bestandteil der Personalakte sind, einfach daraus entfernt werden dürfen. Also was einmal drin ist, bleibt auch drin. Wenn der AN nicht auf Entfernung plädiert. Fraglich ist auch, ob so ein handschriftlicher Vermerk wirklich stichhaltig ist. Im Prinzip kann ja jeder Spaßvogel da was drauf malen. Und natürlich, ob besagter "Handakt" nicht einen unzulässigen Nebenakt darstellt. "Handakten" sind doch eigentlich temporäre Akten, die nach Verwendung aufgelöst und in die regulären Aktenbestände eingegliedert werden müssen...