Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankengeldzuschuss
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cherrymouse3x:
Hallo,
ich habe im TVL einen §22 mit Krankengeldzuschuss entdeckt und war etwas überrascht. Ich war letztes Jahr längere Zeit krank und bekam Krankengeld von der Krankenkasse, aber keinen Krankengeldzuschuss. Muss man das extra beantragen?
iro38:
i.d.R. nicht...
Isie:
Außer bei Beschäftigten, die bis zum Inkrafttreten des TV-L unter § 71 BAT fielen, steht der Krankeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und dem Nettoentgelt im Sinne des § 22 TV-L zu. Meistens ist das Bruttokrankengeld höher als das Nettoentgelt, so dass ein KGZ nicht zusteht.
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