Autor Thema: rückwirkende Eingruppierung / Stufenlaufzeitverkürzung / neue Stufe  (Read 1976 times)

Tarifler123

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Guten Tag zusammen,

am 01.03.17 habe ich eine neue Zuweisung erhalten. Bis dahin war ich in der 9b St. 4 (seit 01.01.16) eingruppiert.
Am 23.10.18 habe ich eine Stellenbeschreibung abgegeben, der als Antrag ausgelegt wird. Im März 20 wurde die Stelle dann mit 9c bewertet.
Am 01.01.19 erhielt ich eine Stufenlaufzeitverkürzung um ein Jahr - somit in die Stufe 5.

Frage: Wie verhält es sich mit der (rückwirkenden) Eingruppierung ab wann und in welche Stufe, bzw. ab wann beginnt welche Stufe 4 oder 5 zu laufen, bzw. wirkt sich die Stufenlaufzeitverkürzung ggfls. fiktiv in der neuen Stufe aus?

VG Tarifler 123

Spid

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Als was für einen Antrag sollte das ausgelegt worden sein?

Davon ab: wenn Dir am 01.03.17 eine auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist, die zur Höhergruppierung in E9c führte, warst Du zu diesem Zeitpunkt stufengleich höhergruppiert, die Stufenlaufzeit begann von vorn.

Tarifler123

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Sprich: Eingruppierung am 01.03.2017 in die E9c mit Stufe 4 und auch neuer vierj. Verbleib in der der Erfahrungsstufe. Was ist dann mit der Stufenverkürzung????

Spid

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Ein Anspruch darauf besteht nicht.