Autor Thema: Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?  (Read 3636 times)

Schantalle

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Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« am: 05.06.2020 15:46 »
Hallo zusammen,

ich hatte kurzfristig am 25.05.2020 bei einer kleinen Kommune anfangen können.

Da ich in der Privatwirtschaft gelernt habe, kenne ich mich noch nicht so mit Tarifverträgen im ÖD ... aus. Auch war Arbeitsrecht nicht so meine Stärke! :-(

Ich habe eine Probezeit von sechs Monaten.

Jetzt wurde ich schon von Kollegen gefragt, wann ich gedenke, Urlaub zu nehmen. Da ich aber gar nicht weiß, wie viel Urlaubsanspruch ich in der Probezeit überhaupt habe und der Mitarbeiter aus der Personalabteilung krank ist, würde ich auch so mal ganz gerne wissen, wie viele Tage Urlaub ich überhaupt in der Probezeit z. B. im Oktober oder November max. nehmen darf.

Würde mich super freuen, wenn ihr mir da bitte "ein wenig" behilflich sein würdet.

Lieben Dank.

Viele Grüße

Spid

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #1 am: 05.06.2020 16:02 »
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

WasDennNun

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #2 am: 05.06.2020 17:11 »
Bei 30 Tage Jahresurlaub hat man mWn pro vollem Monat 2,5 Tage Urlaubsansprüche.
Da könnte man schon 2 Wochen Urlaub im Oktober nehmen.

Spid

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #3 am: 05.06.2020 17:26 »
Wenn ein Tarifvertrag derlei bestimmt.

McOldie

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #4 am: 05.06.2020 18:15 »
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten nach der Einstellung geltend gemacht werden, es sei denn, dass der Arbeitnehmer vorher ausscheidet.
Dies gilt auch für die Tarifverträge im öD

RsQ

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #5 am: 05.06.2020 18:31 »
Man darf sechs Monate keinen Urlaub nehmen? Das wäre mir neu (und übrigens auch dem eigentlichen Ziel von Urlaub - der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Arbeitskraft - abträglich).

Texter

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #6 am: 05.06.2020 18:44 »
Ja. Siehe § 4 BUrlG.

Ein Tarifvertrag kann aber eine günstigere Regelung treffen.

bijou1

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #7 am: 05.06.2020 18:48 »
Das ist doch, denke ich, vom AG abhängig.
Ich kenne es auch, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf.
Mittlerweile sind 6 Monate (früher ja 1-3 Monate) aber normal.
Und die meisten AG möchten gar nicht, dass man dann den kompletten Urlaub in den nächsten 6 Monaten abbaut.
Also würde ich einfach doch mal höflich nachfragen...wenn der Kollege wieder da ist oder vielleicht jemand anderen, der dazu was sagen kann.
Oder verfällt im ÖD der Urlaubsanspruch nicht am Jahresende?

Spid

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #8 am: 05.06.2020 18:52 »
Ja. Siehe § 4 BUrlG.

Ein Tarifvertrag kann aber eine günstigere Regelung treffen.

Ersteres auch nur bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte - bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte entsteht der gesetzliche Teilurlaubsanspruch unmittelbar bei Begründung des Arbeitsverhältnisses. Die Wartezeit gilt nur für den vollen Urlaubsanspruch.

Spid

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #9 am: 05.06.2020 18:53 »
Das ist doch, denke ich, vom AG abhängig.
Ich kenne es auch, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf.
Mittlerweile sind 6 Monate (früher ja 1-3 Monate) aber normal.
Und die meisten AG möchten gar nicht, dass man dann den kompletten Urlaub in den nächsten 6 Monaten abbaut.
Also würde ich einfach doch mal höflich nachfragen...wenn der Kollege wieder da ist oder vielleicht jemand anderen, der dazu was sagen kann.
Oder verfällt im ÖD der Urlaubsanspruch nicht am Jahresende?

Es ist nicht vom AG abhängig. Erholungsurlaub ist zu gewähren, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

WasDennNun

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #10 am: 05.06.2020 19:12 »
Genau.
Ist herrscht oftmals der Irrtum, das man während der "Probezeit", bzw. den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen darf, ist eher eine Sitte, als ein Verbot oder fehlendes Anrecht
Oder dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat, auch nicht korrekt.
Man hat keinen Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub. den hat man erst nach den 6 Monaten.

§ 4 BUrlG.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Schantalle

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #11 am: 05.06.2020 20:10 »
TvÖD VKA ist der TV.

Ach, schwerbehindert mit 60 Grad bin ich seit Ende letzten Jahres auch.

Spid

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #12 am: 05.06.2020 20:12 »
Genau.
Ist herrscht oftmals der Irrtum, das man während der "Probezeit", bzw. den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen darf, ist eher eine Sitte, als ein Verbot oder fehlendes Anrecht
Oder dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat, auch nicht korrekt.
Man hat keinen Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub. den hat man erst nach den 6 Monaten.

§ 4 BUrlG.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

§5 Abs. 1 lit. a) BUrlG trifft aber nur bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte zu, weil nur dann der volle Urlaubsanspruch nicht erworben wird.

Spid

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #13 am: 05.06.2020 20:19 »
TvÖD VKA ist der TV.

Ach, schwerbehindert mit 60 Grad bin ich seit Ende letzten Jahres auch.

Und warum wird dann die Frage nicht im entsprechenden Unterforum gestellt?

Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage wird im TVÖD für jeden vollen Beschäftigungsmonat (ungleich Kalendermonat) ein Anspruch von 2,5 Tagen erworben, nach 6 Monaten entsteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Der gesetzliche Zusatzurlaub für Behinderte wird durch tarifliche Regelungen nicht berührt. Entstandener Urlaubsanspruch ist vom AG auf Antrag zu gewähren, sofern dringende betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Probezeit ist dafür unbeachtlich.

ÖffentlicherBeamter87

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Antw:Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
« Antwort #14 am: 06.07.2020 17:53 »
Das müsste eigentlich genau in deiner Eingruppierung geregelt sein. Wie viel Urlaub du genau hast.