Wenn dieser Wisch wirklich Deine vorherigen Zeiten als Tarifbeschäftigter korrekt wiederspiegelt, wundert es mich eher, dass Du überhaupt verbeamtet wurdest.
Gibt es keine Vorgaben zur Erlangung der Laufbahnbefähigung im hessischen Beamtenrecht? Laufbahnbefähigungszeiten sind meines Wissens nach eher weniger/nicht für die Stufenfestsetzung beim Wechel in das Beamtenverhältnis anrechnungsfähig.
Wahrscheinlich führt der zunehmende Corona-Druck auf den hessischen Haushalt schon zu unkonventionellen Verbeamtungsmöglichkeiten um die Personalkosten kurz- und mittelfristig nach unten zu drücken