Die Aussage hat keinen Bezug zur Tarifbindung - und ist auch sonst Unfug. Es ist nicht üblich, die Tarifverträge zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen. Vielmehr ist es üblich, einzelne Bestandteile, insbesondere die Entgelttabellen, zum Ende ihrer Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Entgelttabellen können ohne Einhaltung einer Frist, frühestens jedoch zum 31. August 2020, gekündigt werden.