Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965054 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1095 am: 23.07.2020 08:10 »
Mal ganz abgesehen davon, daß es nicht wenige AG gibt, die an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich bezahlen, sind es - wie von @LeKai zutreffend ausgeführt - tausende Arbeitgeber und zudem sind zahllose KAV-Mitglieder auch kein öD.

ds78

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1096 am: 23.07.2020 08:33 »
Mal ganz abgesehen davon, daß es nicht wenige AG gibt, die an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich bezahlen, sind es - wie von @LeKai zutreffend ausgeführt - tausende Arbeitgeber und zudem sind zahllose KAV-Mitglieder auch kein öD.

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.


Kaiser80

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« Antwort #1097 am: 23.07.2020 08:39 »

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Dass ließe sich ja mit Leichtigkeit durch einmalige oder fortlaufende Prämien regeln, sofern dem keine Landesgesetze entgegenstehen.

Spid

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« Antwort #1098 am: 23.07.2020 08:46 »
Mal ganz abgesehen davon, daß es nicht wenige AG gibt, die an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich bezahlen, sind es - wie von @LeKai zutreffend ausgeführt - tausende Arbeitgeber und zudem sind zahllose KAV-Mitglieder auch kein öD.

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Wir sind hier aber im Unterforum TVÖD VKA und da für Bund und Kommunen ohnehin unterschiedliche Entgelttabellen und unterschiedliche Regelungen zur JSZ bestehen, sehe ich nicht, daß ich in diesem Unterforum den Bund bei jeder Äußerung berücksichtigen müßte - zumal meine Aussage dennoch zutreffend ist, da er einer der vielen AG im öD ist.

Spid

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« Antwort #1099 am: 23.07.2020 08:48 »

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Dass ließe sich ja mit Leichtigkeit durch einmalige oder fortlaufende Prämien regeln, sofern dem keine Landesgesetze entgegenstehen.

Das tun sie aber nunmal in vielen Fällen.

Schokobon

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« Antwort #1100 am: 23.07.2020 08:52 »
Es spräche auch nichts dagegen, dass der Bund die Kaufkraft-Regelung ebenfalls anwendet.
Bundesweit - oder sogar weltweit - tätige Industrieunternehmen zahlen auch unterschiedliche Löhne je nach Region. Die ungarischen Bandarbeiter würden sich über die süddeutschen Bandarbeiterlöhne durchaus freuen  ;D

Kaiser80

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« Antwort #1101 am: 23.07.2020 09:01 »

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Dass ließe sich ja mit Leichtigkeit durch einmalige oder fortlaufende Prämien regeln, sofern dem keine Landesgesetze entgegenstehen.

Das tun sie aber nunmal in vielen Fällen.

Eine Kaufkraftindizierung könnte ja aber ebenso mit Besserstellungverboten kollidieren oder nicht?

Spid

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« Antwort #1102 am: 23.07.2020 09:05 »
Nein. Die Zahlung des tariflichen Entgelts ist stets im Einklang mit den landesgesetzlichen Regelungen.

BAT

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« Antwort #1103 am: 23.07.2020 09:16 »

Nun, auch eine verdrehte Kausalität,
jetzt könnte man genauso sagen, Leute mit ner hohen Pendlerpauschale haben mehr Netto vom Brutto und drum sind sie öfters im Home Office.

Öh, in der Schule schon mal aufgepasst oder schlicht keine klare Denklogik vorhanden? ;)

BAT

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« Antwort #1104 am: 23.07.2020 09:21 »
Wie wird die Gefahr einer Aufwärtsspirale bei Anwendung des Instruments Kaufkraft in der Fläche gesehen?

Ich befürchte, gerade marktwirtschaftliche Mechanismen sprechen gegen die Anwendung.


Spid

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« Antwort #1105 am: 23.07.2020 09:30 »
Eben nicht. Da eine Änderung auf den Gleichgewichtspreis wirkt, ändern sich Angebot und Nachfrage, die dann ihrerseits über die Marktpreise für Arbeit auf die Kaufkraft wirken. Je nach lokaler Ausprägung der Marktvariablen führt die Preiserhöhung eines Marktteilnehmers dergestalt, daß die lokale Kaufkraft steigt, sinkt oder gleich bleibt.

BAT

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« Antwort #1106 am: 23.07.2020 09:53 »
Das überzeugt mich nicht. Entscheidend wäre u. a., wie hoch der Anteil der AN mit Tarif TVÖD am Gesamtmarkt ist.

Steht mehr Geld  zur Verfügung, werden die Mieten und auch die Baupreise, etc. steigen. Das ist ein natürliches "Gesetz".

Ich wäre auch ein schlechter Kaufmann, würde ich die Kaufkraft der Kunden nicht eingreifen. Durchflussprinzip nennt sich sowas.

Spid

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« Antwort #1107 am: 23.07.2020 10:08 »
Ob Dich das überzeugt, ist unbeachtlich für die universale Geltung. Du betrachtest nur den Ausschnitt der von der tariflichen Regelung Betroffenen. Das kann man machen, dann sind aber alle Aussagen, die auf dieser Betrachtung beruhen, Unfug - ebenso wie betriebswirtschaftliche Betrachtungen volkswirtschaftlicher Phänomene.

Jockel

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« Antwort #1108 am: 23.07.2020 10:22 »
Das überzeugt mich nicht. Entscheidend wäre u. a., wie hoch der Anteil der AN mit Tarif TVÖD am Gesamtmarkt ist.

in Deutschland im Schnitt ca. 11 Prozent. Zukünftig etwas mehr, da mit einer längeren Rezession zu rechnen ist, die die Zahl der versicherungspflichtigen Jobs reduziert, aber nicht die im ÖD.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1109 am: 23.07.2020 10:34 »
Ob Dich das überzeugt, ist unbeachtlich für die universale Geltung. Du betrachtest nur den Ausschnitt der von der tariflichen Regelung Betroffenen. Das kann man machen, dann sind aber alle Aussagen, die auf dieser Betrachtung beruhen, Unfug - ebenso wie betriebswirtschaftliche Betrachtungen volkswirtschaftlicher Phänomene.

Nein, das wäre Unfug. Wir reden ja beim TVÖD über ein Tarif, der explizit Teilzeit zuspricht. Ich bitte mir so eine enge Haltung nicht zu unterstellen.

Maßgeblicher wäre in Bezug auf Mimimi wegen Kaufkraft eine tarifliche Öffnung bzw. Option der WAZ noch oben hin.