Natürlich könnt Ihr früher gehen - es sei denn, der AG ordnet Arbeitsstunden an, die über Eure regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Die werden dann, wenn sie nicht ausgeglichen werden, zu Überstunden, die mit zusätzlichen Zuschlägen zu vergüten sind. Das ergibt also unter der Prämisse, daß die Arbeitszeitverkürzung nicht zu einer tatsächlichen Verkürzung der Arbeitszeit führt, mehr Kohle als eine Erhöhung des Entgelts im selben Umfang.