Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965103 times)

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1695 am: 01.09.2020 13:06 »
Wo bleibt denn jetzt die Begründung für überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Beitrittsgebiet?

Der Begriff Beitrittsgebiet hat nicht nur einen verachtenswerten Beigeschmack, er ist auch inhaltlich falsch da er Regionen einbezieht die nicht von den neuen Bundesländern abgedeckt werden.


Spid

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« Antwort #1696 am: 01.09.2020 13:16 »
Beitrittsgebiet ist die zutreffende Bezeichnung, Deine diesbezüglichen Ausführungen sind falsch und zeugen von unzureichender Sachkenntnis. Der Begriff „Neue Bundesländer“ hingegen ist grober Unfug - schon weil es nur Länder und keine „Bundesländer“ gibt.

xirot

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« Antwort #1697 am: 01.09.2020 13:17 »
Beitrittsgebiet ist die zutreffende Bezeichnung, Deine diesbezüglichen Ausführungen sind falsch und zeugen von unzureichender Sachkenntnis. Der Begriff „Neue Bundesländer“ hingegen ist grober Unfug - schon weil es nur Länder und keine „Bundesländer“ gibt.

Schon mal von Berlin gehört?

Spid

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« Antwort #1698 am: 01.09.2020 13:18 »
Ja, eines der Länder - und?

TV-Ler

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« Antwort #1699 am: 01.09.2020 13:19 »
Beitrittsgebiet ist die zutreffende Bezeichnung, Deine diesbezüglichen Ausführungen sind falsch und zeugen von unzureichender Sachkenntnis. Der Begriff „Neue Bundesländer“ hingegen ist grober Unfug - schon weil es nur Länder und keine „Bundesländer“ gibt.

Schon mal von Berlin gehört?
Und? Auch ein Teil Berlins ist Beitrittsgebiet.

xirot

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« Antwort #1700 am: 01.09.2020 13:20 »
Beitrittsgebiet ist die zutreffende Bezeichnung, Deine diesbezüglichen Ausführungen sind falsch und zeugen von unzureichender Sachkenntnis. Der Begriff „Neue Bundesländer“ hingegen ist grober Unfug - schon weil es nur Länder und keine „Bundesländer“ gibt.

Schon mal von Berlin gehört?
Und? Auch ein Teil Berlins ist Beitrittsgebiet.

Aber nicht Teil des Gebietes was von einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit Ost betroffen wäre. Meine Güte habt ihr alle eine Auffassungsgabe hier  :P

TV-Ler

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« Antwort #1701 am: 01.09.2020 13:22 »
Beitrittsgebiet ist die zutreffende Bezeichnung, Deine diesbezüglichen Ausführungen sind falsch und zeugen von unzureichender Sachkenntnis. Der Begriff „Neue Bundesländer“ hingegen ist grober Unfug - schon weil es nur Länder und keine „Bundesländer“ gibt.

Schon mal von Berlin gehört?
Und? Auch ein Teil Berlins ist Beitrittsgebiet.

Aber nicht Teil des Gebietes was von einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit Ost betroffen wäre.
Und?

xirot

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« Antwort #1702 am: 01.09.2020 13:24 »
Und?

Wo bleibt denn jetzt die Begründung für überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Beitrittsgebiet?

Spid

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« Antwort #1703 am: 01.09.2020 13:26 »
Berlin gehört weder ganz noch teilweise zum Beitrittsgebiet, denn es ist - im Gegensatz zu den neugebildeten Ländern der sog. "DDR" - dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht beigetreten, sondern der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auf das aus den 23 Bezirken gebildete Land Berlin ausgedehnt.

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« Antwort #1704 am: 01.09.2020 13:28 »
Der Begriff Beitrittsgebiet hat nicht nur einen verachtenswerten Beigeschmack, er ist auch inhaltlich falsch da er Regionen einbezieht die nicht von den neuen Bundesländern abgedeckt werden.

Beitrittsgebiet ist der Fachbegriff für die Teile Deutschlands, die der Bundesrepublik bei der Wiedervereinigung gemäß dem Grundgesetz beigetreten sind. Es ist somit ein neutraler juristischer Begriff, wie z.B. "Kaufvertrag".

Wo sollte er inhaltlich falsch sein?

xirot

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« Antwort #1705 am: 01.09.2020 13:29 »
Berlin gehört weder ganz noch teilweise zum Beitrittsgebiet, denn es ist - im Gegensatz zu den neugebildeten Ländern der sog. "DDR" - dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht beigetreten, sondern der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auf das aus den 23 Bezirken gebildete Land Berlin ausgedehnt.

Falsch. Das Beitrittsgebiet umfasst selbstverständlich alle Gebiete der ehemaligen DDR die nun zu Deutschland gehören.

xirot

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« Antwort #1706 am: 01.09.2020 13:30 »
Der Begriff Beitrittsgebiet hat nicht nur einen verachtenswerten Beigeschmack, er ist auch inhaltlich falsch da er Regionen einbezieht die nicht von den neuen Bundesländern abgedeckt werden.

Beitrittsgebiet ist der Fachbegriff für die Teile Deutschlands, die der Bundesrepublik bei der Wiedervereinigung gemäß dem Grundgesetz beigetreten sind. Es ist somit ein neutraler juristischer Begriff, wie z.B. "Kaufvertrag".

Wo sollte er inhaltlich falsch sein?

Es wird nicht gefordert, dass im ehemaligen Ost Berlin die Wochenarbeitszeit reduziert wird, was nach SPID zu einer überproportionalen Lohnerhöhung führen würde und nicht zu einem ausgleich der Benachteiligung. Der Begriff selbst ist für sich genommen nicht falsch und deckt einen ganz bestimmten Sachstand ab. Im Nutzungskontext deckt er inhaltlich aber nicht das gewollte ab.

Spid

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« Antwort #1707 am: 01.09.2020 13:33 »
Berlin gehört weder ganz noch teilweise zum Beitrittsgebiet, denn es ist - im Gegensatz zu den neugebildeten Ländern der sog. "DDR" - dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht beigetreten, sondern der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auf das aus den 23 Bezirken gebildete Land Berlin ausgedehnt.

Falsch. Das Beitrittsgebiet umfasst selbstverständlich alle Gebiete der ehemaligen DDR die nun zu Deutschland gehören.

Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

xirot

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« Antwort #1708 am: 01.09.2020 13:35 »
Berlin gehört weder ganz noch teilweise zum Beitrittsgebiet, denn es ist - im Gegensatz zu den neugebildeten Ländern der sog. "DDR" - dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht beigetreten, sondern der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auf das aus den 23 Bezirken gebildete Land Berlin ausgedehnt.

Falsch. Das Beitrittsgebiet umfasst selbstverständlich alle Gebiete der ehemaligen DDR die nun zu Deutschland gehören.

Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Spid

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« Antwort #1709 am: 01.09.2020 13:36 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.