Berlin gehört weder ganz noch teilweise zum Beitrittsgebiet, denn es ist - im Gegensatz zu den neugebildeten Ländern der sog. "DDR" - dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht beigetreten, sondern der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auf das aus den 23 Bezirken gebildete Land Berlin ausgedehnt.