Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965014 times)

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1710 am: 01.09.2020 13:39 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?

Organisator

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« Antwort #1711 am: 01.09.2020 13:43 »
Na weil es einen juristischen Unterschied von "beitreten" und "von Ausdehnung erfasst" gibt.

Kann man aber auch als Haarspalterei bezeichnen ;)

heike2106

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« Antwort #1712 am: 01.09.2020 13:43 »
oh man... habt ihr Probleme  ::)

Spid

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« Antwort #1713 am: 01.09.2020 13:43 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Fragmon

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« Antwort #1714 am: 01.09.2020 13:55 »
Es ist einfach sinnlos. Wieso machen die Gewerkschaften Umfragen bezüglich Arbeitszeitreduzierung, um dann wieder nur Entgelt Forderungen stellen. Jetzt wäre die beste Zeit für eine Verkürzung um zwei Stunden gewesen. Das hatte kein Geld gekostet und bei 75% der Arbeitsplätze wären die zwei Stunden rauszuschwitzen. Die restlichen hätte man durch das gesparte Geld personell aufstocken können. 

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1715 am: 01.09.2020 14:01 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Ich empfehle für die Definition des Beitrittsgebietes etwas weiter zu lesen, bis Art. 3 des Einigungsvertrages. Zudem wenn keine Teile Berlins beigetreten sind, Erkläre uns doch bitte den Sinn von Art. 1 Abs. 2. des Einigungsvertrages.

Spid

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« Antwort #1716 am: 01.09.2020 14:16 »
Mir ist Art. 3 Einigungsvertrag bestens bekannt. Er läßt sich aber nicht zum Beitritt ein. Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag bildet - im Unterschied zu den neu gebildeten Ländern der sog. DDR, die beigetreten sind - das Land Berlin aus den 23 Bezirken des dem Viermächtestatus unterliegenden Berlins, in dessen Westteil das GG ja auch nur eingeschränkt galt.

MrRossi

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« Antwort #1717 am: 01.09.2020 14:19 »
Es ist einfach sinnlos. Wieso machen die Gewerkschaften Umfragen bezüglich Arbeitszeitreduzierung, um dann wieder nur Entgelt Forderungen stellen. Jetzt wäre die beste Zeit für eine Verkürzung um zwei Stunden gewesen. Das hatte kein Geld gekostet und bei 75% der Arbeitsplätze wären die zwei Stunden rauszuschwitzen. Die restlichen hätte man durch das gesparte Geld personell aufstocken können.
Die Gewerkschaft hätte es einfach bei der Befragung ihrer Mitglieder belassen sollen, denn die haben sich jetzt eben nicht für die Ergebnisse, gewonnen aus Befragung von "allen wer will teilnehmen", entschieden.

Otto1

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« Antwort #1718 am: 01.09.2020 14:29 »
Es ist einfach sinnlos. Wieso machen die Gewerkschaften Umfragen bezüglich Arbeitszeitreduzierung, um dann wieder nur Entgelt Forderungen stellen. Jetzt wäre die beste Zeit für eine Verkürzung um zwei Stunden gewesen. Das hatte kein Geld gekostet und bei 75% der Arbeitsplätze wären die zwei Stunden rauszuschwitzen. Die restlichen hätte man durch das gesparte Geld personell aufstocken können.

Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst
Seit 2018 hat die Bundestarifkommission ö.D. die Themen Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitverkürzung, Entlastung intensiv diskutiert und eine Kampagne gestartet mit dem Ziel, die Arbeitszeit zum Schwerpunkt der Tarifrunde 2020 zu machen. Die bundesweite Beschäftigtenbefragung im öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass 92 Prozent der Beteiligten gerne die Wahl zwischen mehr Geld und mehr Freizeit hätten. Nach der Auswertung der Beschäftigtenbefragung führten wir gezielt Interviews mit ver.di Kolleginnen und Kollegen durch. Die Ergebnisse aus den Interviews wurden der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst in einer Live-Diskussion am 19. Mai 2020 vorgestellt.

Die Corona-Pandemie hat keine Zeit gelassen, die notwendige Diskussion über Folgerungen aus der Befragung und konkrete Forderungen zur Arbeitszeit zu führen. Für die BTK ö.D. ist klar, dass die Erfahrungen aus der Corona Pandemie in das Thema Arbeitszeit mit einfließen müssen. Wir werden die begonnene Diskussion sobald wie möglich wieder aufgreifen. Wir wollen die Diskussion in den Betrieben weiterführen und das möglichst wieder von Angesicht zu Angesicht.

https://unverzichtbar.verdi.de/++co++c3e8fd38-bb89-11ea-ae01-525400940f89

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1719 am: 01.09.2020 14:33 »
Mir ist Art. 3 Einigungsvertrag bestens bekannt. Er läßt sich aber nicht zum Beitritt ein. Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag bildet - im Unterschied zu den neu gebildeten Ländern der sog. DDR, die beigetreten sind - das Land Berlin aus den 23 Bezirken des dem Viermächtestatus unterliegenden Berlins, in dessen Westteil das GG ja auch nur eingeschränkt galt.
Eingeschränkt aber doch nur aufgrund der Vorbehalte der Westmächte.
Laut Art. 23 galt das GG seit dem 24.05.1949 auch in Groß-Berlin. So gesehen sind die im Ostteil Berlins gelegenen Bezirke weder beigetreten, noch wurde der Geltungsbereich des GG auf sie ausgedehnt.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1720 am: 01.09.2020 14:36 »
Das ist richtig. Ich habe auch lediglich auf Nachfrage erläutert, wozu Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag diente: zur Bildung des Landes Berlin.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1721 am: 01.09.2020 15:12 »

Ich bin für eine Abschaffung von Ost/West in allen Bereichen.

Es gab ja seinerzeit neben diesem unseligen Streit über die Bundeshauptstadt Ideen, die Bundesländer teils "grenzüberschreitend" zu ordnen. Fand ich damals schon recht gut, diese Idee. Nur wir Niedersachsen haben uns ein kleines Stück Mitteldeutschland gesichert ;)

xirot

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« Antwort #1722 am: 01.09.2020 15:13 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Du laberst echt nur Scheiße. Beitrittsgebiet ist und bleibt in jedem gesetzt die neuen Länder + Ost Berlin. Da kannst du Klugscheißen und merkwürdige Formulierungen hervorbringen wie du willst. Ich hoffe bei deinen Kommentaren zu anderen Themen bist du genauer und auch nicht ständig Falsch!

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1723 am: 01.09.2020 15:15 »
Das ist richtig. Ich habe auch lediglich auf Nachfrage erläutert, wozu Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag diente: zur Bildung des Landes Berlin.
´

Und §3 Definiert das was Beitrittsgebiet in jedem Gesetz genannt wird. Vor allem SGB.

Spid

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« Antwort #1724 am: 01.09.2020 15:15 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Du laberst echt nur Scheiße. Beitrittsgebiet ist und bleibt in jedem gesetzt die neuen Länder + Ost Berlin. Da kannst du Klugscheißen wie du willst.

Also bleibst Du die Antwort auf die essentielle Frage schuldig?