Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965033 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1725 am: 01.09.2020 15:17 »
Das ist richtig. Ich habe auch lediglich auf Nachfrage erläutert, wozu Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag diente: zur Bildung des Landes Berlin.
´

Und §3 Definiert das was Beitrittsgebiet in jedem Gesetz genannt wird. Vor allem SGB.

Und wen genau interessiert, was eines der SGB abweichend definiert?

citizen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1726 am: 01.09.2020 15:17 »
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/tarifrunde-oeffentlicher-dienst-auf-konfrontationskurs-16929378.html

Ernsthaft? Ost an West angleichen wäre für mich ok. Aber nicht, West an Ost. Bei der Verhandlungskunst haben wir am Ende alke 40 h Woche und 1% mehr Gehalt...

ich bin dafür, dass wir im Osten jetzt mal 30 Jahre lang 39h arbeiten und ihr da drüben 40.
mehr gehalt und sonderzahlungen auch nur für den osten, um die Differenz der ersten 30 Jahre auszugleichen ;)

Die beste Idee seit langem!
Die meisten wissen gar nicht, dass die Ossis den Dreck abfangen, der "woanders" verzapft wird.
Das ist besonders in den Bundesbehörden feststellbar, aber auch begründbar. Denn während in den gebrauchten BL der Verdienst im ÖD vergleichsweise mies im Vergleich zum Rest ist, gilt dieser im Osten eben als überdurchschnittlich. Das ist der Grund, warum im Westen der Republik weniger brauchbares Personal zu finden sein durfte (ist).
Es ist eine Frage des Blickwinkels, die Angleichung der Arbeitszeit als überdurchschnittliche Gehaltssteigerung im Osten zu sehen, so wie ich es hier schon lesen musste.
Aus meinem Blickwinkel sieht das anders aus...
Immerhin bekomme ich für 4 h mehr Arbeit im Monat wenigstens seit Jahren das gleiche Gehalt, aber in diesem Jahr lockere 400 € weniger Novemberüberweisung, als würde ich ein paar km westlicher leben/arbeiten.
Aber auch das hat ja absehbar ein Ende.
Und meine sonstige Meinung zur Tarifrunde: Man wird sich auf 3% einigen, was niemandem wirklich etwas nutzt, aber ein Haufen Geld kostet.
Abgesehen davon hätte man vielleicht mal 1 Jahr die Klappe halten sollen hinsichtlich derer, die nicht im ÖD sind und schlimme Einbußen und Einschnitte erleben mussten und müssen.

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1727 am: 01.09.2020 15:18 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Du laberst echt nur Scheiße. Beitrittsgebiet ist und bleibt in jedem gesetzt die neuen Länder + Ost Berlin. Da kannst du Klugscheißen wie du willst.

Also bleibst Du die Antwort auf die essentielle Frage schuldig?

Nein. Die Frage ist hinreichend mehrmals beantwortet. Deine Vorbringungen, dass das Beitrittsgebiet Ost Berlin nicht umfassen würde unbeachtlich. Bestenfalls als Fake News zu bewerten.

Schmeckt dir deine Medizin nicht oder wie?

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1728 am: 01.09.2020 15:18 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Du laberst echt nur Scheiße. Beitrittsgebiet ist und bleibt in jedem gesetzt die neuen Länder + Ost Berlin. Da kannst du Klugscheißen wie du willst.

Also bleibst Du die Antwort auf die essentielle Frage schuldig?

Nein. Die Frage ist hinreichend mehrmals beantwortet. Deine Vorbringungen, dass das Beitrittsgebiet Ost Berlin nicht umfassen würde unbeachtlich. Bestenfalls als Fake News zu bewerten.

Schmeckt dir deine Medizin nicht oder wie?

Du hast die Frage bislang nicht beantwortet. Also?

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1729 am: 01.09.2020 15:18 »
Das ist richtig. Ich habe auch lediglich auf Nachfrage erläutert, wozu Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag diente: zur Bildung des Landes Berlin.
´

Und §3 Definiert das was Beitrittsgebiet in jedem Gesetz genannt wird. Vor allem SGB.

Und wen genau interessiert, was eines der SGB abweichend definiert?

Es definiert den Begriff nicht. Und was soll es schon. Dich interessiert es ja auch nicht.

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1730 am: 01.09.2020 15:19 »
Nein, siehe Art. 1 Einigungsvertrag.

Was genau hat das jetzt mit der Begriffsdefinition Beitrittsgebiet zu tun?
Du hast zur Bgründung ausgeführt:

Das Gebiet Ost Berlin ist selbstverständlich dem Gebiet der Bundesrepublik beigetreten.

Das ist ausweislich der genannten Norm falsch, somit Deine Vorbringung unbeachtlich, womit es dabei bleibt:
Nein. Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Du laberst echt nur Scheiße. Beitrittsgebiet ist und bleibt in jedem gesetzt die neuen Länder + Ost Berlin. Da kannst du Klugscheißen wie du willst.

Also bleibst Du die Antwort auf die essentielle Frage schuldig?

Nein. Die Frage ist hinreichend mehrmals beantwortet. Deine Vorbringungen, dass das Beitrittsgebiet Ost Berlin nicht umfassen würde unbeachtlich. Bestenfalls als Fake News zu bewerten.

Schmeckt dir deine Medizin nicht oder wie?

Du hast die Frage bislang nicht beantwortet. Also?

Welche Frage? Es gibt überhaupt keine Frage. Nur eine unpräzise Äußerung deinerseits.

Spid

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« Antwort #1731 am: 01.09.2020 15:21 »
Die Frage steht doch dort. Du hast doch sogar wahrheitswidrig behauptet, sie beantwortet zu haben. Also?

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1732 am: 01.09.2020 15:23 »
Mir ist Art. 3 Einigungsvertrag bestens bekannt. Er läßt sich aber nicht zum Beitritt ein. Art. 1 Abs. 2 Einigungsvertrag bildet - im Unterschied zu den neu gebildeten Ländern der sog. DDR, die beigetreten sind - das Land Berlin aus den 23 Bezirken des dem Viermächtestatus unterliegenden Berlins, in dessen Westteil das GG ja auch nur eingeschränkt galt.

Art. 1 lässt sich aber auch nicht Abschließend zum Beitritt ein, sondern nur bezüglich der gänzlich neuen Länder. Der Ostteil Berlins bildet ein "Sonder"beitrittsgebiet, dass nicht als Land selbst der BRD beitritt, sondern über den Beitritt des Landes Berlin zwangsläufig teil der BRD wurde. Ostberlin zählt zum Beitrittsgebiet, allerdings nicht zu den neuen Bundesländern.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1733 am: 01.09.2020 15:24 »
Das Land Berlin ist überhaupt nicht beigetreten. Bundesländer gibt es weder neue noch alte.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1734 am: 01.09.2020 15:30 »
Das Land Berlin ist überhaupt nicht beigetreten. Bundesländer gibt es weder neue noch alte.

OK, klare Formulierung: Ostberlin ist über die Eingliederung über das Land Berlin zum Teil der BRD geworden.

Überhaupt war die Frage ob Ostberlin zum Beitrittsgebiet zählt und das tut es schlicht nunmal.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1735 am: 01.09.2020 15:58 »
Daß Ostberlin Teil der Bundesrepublik Deutschlands geworden ist, stand nie infrage - aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung. Ob das Sozialversicherungsrecht aus praktischen Beweggründen eine abweichende Definition trifft, ist unbeachtlich - es sei denn, man möchte sich über Rentenansprüche o.ä. auslassen. Daß in §18 Abs. 3 SGB IV explizit eine Definition vorgenommen wird, zeigt ja gerade, daß nicht die allgemeingültige angenommen wird. Auch renommierte Nachschlagewerke, wie das Gabler Wirtschaftslexikon zählen Berlin nicht zum Beitrittsgebiet.

öfföff

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1736 am: 01.09.2020 16:22 »
Alter Schwede...

cdkid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1737 am: 01.09.2020 16:31 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Britta2

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1738 am: 01.09.2020 16:48 »
Alter Schwede...

Stimmt. Irgendwie alles Bahnhof und ganz weit weg vom Thema.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1739 am: 01.09.2020 17:15 »
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.