Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965054 times)

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1755 am: 01.09.2020 18:05 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Hast du da nicht die Frage gestellt?

Oder was soll ich Falsch zitiert haben?

Das:



Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

OK, du hast gefragt wo in dem oben genannten Text was von Beitritt steht. Ich habe der Übersichtlichkeit halber das Zitat etwas eingekürzt und dir gesagt, das sowohl in Art. 3(was dem vorgenannten Text entspricht) als auch in Art. 1 das Wort Beitritt an 5. Stelle steht. Sorry, aber ich sehe kein falsches Zitat. Wenn du etwas anderes meinst, bitte erleuchte mich.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1756 am: 01.09.2020 18:09 »
Ich habe an keiner Stelle danach gefragt, wo in Art. 1 etwas von „Beitritt“ stünde.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1757 am: 01.09.2020 18:10 »

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

OK also ich sage:

Der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 02.10.1990 nicht galt, ist Teil des Beitrittsgebietes(Nicht des Tarifgebietes Ost). Der Beitritt ergibt sich aus Art. 3 des Einigungsvertrages.

Wo wäre in Art. 3 des Einigungsvertrages derlei geregelt?

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1758 am: 01.09.2020 18:11 »
Ich habe an keiner Stelle danach gefragt, wo in Art. 1 etwas von „Beitritt“ stünde.

Nein, du hast gefragt wo es in Art. 3 steht. Art. 1 war dein Argument für den Beitritt, es steht in beiden an gleicher Stelle.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1759 am: 01.09.2020 18:12 »

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

OK also ich sage:

Der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 02.10.1990 nicht galt, ist Teil des Beitrittsgebietes(Nicht des Tarifgebietes Ost). Der Beitritt ergibt sich aus Art. 3 des Einigungsvertrages.

Wo wäre in Art. 3 des Einigungsvertrages derlei geregelt?

Wo soll denn das Beitrittsgebiet deiner Meinung nach geregelt sein? Wobei noch die Frage sein muss, ob es explizit geregelt sein muss, oder es sich einfach aus den Beteiligten des Einigungsvertrages ergibt.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1760 am: 01.09.2020 18:23 »
Ich habe an keiner Stelle danach gefragt, wo in Art. 1 etwas von „Beitritt“ stünde.

Nein, du hast gefragt wo es in Art. 3 steht. Art. 1 war dein Argument für den Beitritt, es steht in beiden an gleicher Stelle.

Und Du hast durch ein verfälschtes Zitat behauptet, ich hätte gefragt, wo in Art. 1 was von „Beitritt“ stünde.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1761 am: 01.09.2020 18:28 »
Ich habe an keiner Stelle danach gefragt, wo in Art. 1 etwas von „Beitritt“ stünde.

Nein, du hast gefragt wo es in Art. 3 steht. Art. 1 war dein Argument für den Beitritt, es steht in beiden an gleicher Stelle.

Und Du hast durch ein verfälschtes Zitat behauptet, ich hätte gefragt, wo in Art. 1 was von „Beitritt“ stünde.

Du hast es für Art 3. gefragt. Ich bitte die versaute Zusammenstellung zu entschuldigen.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1762 am: 01.09.2020 18:30 »

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

OK also ich sage:

Der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 02.10.1990 nicht galt, ist Teil des Beitrittsgebietes(Nicht des Tarifgebietes Ost). Der Beitritt ergibt sich aus Art. 3 des Einigungsvertrages.

Wo wäre in Art. 3 des Einigungsvertrages derlei geregelt?

Wo soll denn das Beitrittsgebiet deiner Meinung nach geregelt sein? Wobei noch die Frage sein muss, ob es explizit geregelt sein muss, oder es sich einfach aus den Beteiligten des Einigungsvertrages ergibt.

Art. 1 des Einigungsvertrags regelt in Abs. 1 den Beitritt der neu gebildeten Länder der sog. „DDR“ zum Geltungsbereich des GG, denn staatsrechtlich ist nicht die „DDR“ beigetreten, sondern ihre Länder. Das ist naheliegenderweise das Beitrittsgebiet. Das GG hatte hingegen stets den Anspruch, in Groß-Berlin zu gelten, siehe Art. 23 GG a.F. Das Land Berlin wurde in Abs. 2 lediglich auf die ohnehin beanspruchte Größe ausgedehnt. Mangels einer beitrittsfähigen Körperschaft konnte hier auch kein Beitritt erfolgen.

Dongsi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1763 am: 01.09.2020 18:34 »
Wo steht denn etwas von Ver.di ? Ist es normal dass es diesbezüglich relativ wenig News bzw aktuelle Meldungen gibt? (Erstes Mal dass ich solche Verhandlungen verfolge)

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1764 am: 01.09.2020 18:40 »
Problem ist nur, das die Länder garnicht Vertragsparteien sind.

Spid

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« Antwort #1765 am: 01.09.2020 18:50 »
Das ist kein Problem.

LeKai

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1766 am: 01.09.2020 18:55 »
Die Arbeitgeberseite brachte nach Angaben des Beamtenbundes dbb eine Nullrunde ins Spiel und strebt dazu noch eine lange Laufzeit an. Ulrich Silberbach, Chef des dbb, dazu: "Leider setzen zumindest die Kommunen lieber aufs Mauern. [...] Die wollen eine Nullrunde mit langer Laufzeit."

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1767 am: 01.09.2020 18:55 »
Doch, da die DDR als Vertragspartner beigetreten ist und die Einigungsvertrag die darauf resultierenden Wirkungen regelt.

Die Länder konnten selbst garnicht beitreten, da sie erst ab dem 3.Oktober wieder eigenständige Rechtssubjekte waren.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1768 am: 01.09.2020 19:05 »
Die Arbeitgeberseite brachte nach Angaben des Beamtenbundes dbb eine Nullrunde ins Spiel und strebt dazu noch eine lange Laufzeit an. Ulrich Silberbach, Chef des dbb, dazu: "Leider setzen zumindest die Kommunen lieber aufs Mauern. [...] Die wollen eine Nullrunde mit langer Laufzeit."

Brauchen halt mind. 3 mal Schnittchen auf Kosten der Steuerzahler.

Spid

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« Antwort #1769 am: 01.09.2020 19:17 »
Die Länder der sog. „DDR“ sind extra in Vorbereitung der Einigung gegründet worden. Ich habe nicht behauptet, sie hätten ihren Beitritt erklärt. Das hat das Völkerrechtssubjekt „DDR“ für sie im Vertrag getan.