Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965006 times)

Arno-Nühm

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1965 am: 04.09.2020 09:07 »
Da man nach 30 Jahren nun endlich mal auf dem Schirm hat, die Arbeitszeit in Ost und West anzugleichen, wäre es ebenfalls sinnvoll gewesen, den folgenden Punkt mit anzusprechen:

"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."

Warum wird das unter den Teppich gekehrt? Und weshalb "genießen" hier Westdeutsche Mitarbeiter einen besonderen Schutz?!

Und kommt mir jetzt bitte nicht wieder mit Gejammer-Floskeln und dergleichen... Es geht mir lediglich um eine logische Erklärung.


Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1966 am: 04.09.2020 09:23 »
Da man nach 30 Jahren nun endlich mal auf dem Schirm hat, die Arbeitszeit in Ost und West anzugleichen, wäre es ebenfalls sinnvoll gewesen, den folgenden Punkt mit anzusprechen:

"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."

Warum wird das unter den Teppich gekehrt? Und weshalb "genießen" hier Westdeutsche Mitarbeiter einen besonderen Schutz?!

Und kommt mir jetzt bitte nicht wieder mit Gejammer-Floskeln und dergleichen... Es geht mir lediglich um eine logische Erklärung.

§ 53 Abs. 3 BAT

gab es schon lange vor der Wiedervereinigung - die "Ostdeutschen" Bundesländer wollten später den Sonderweg!

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1967 am: 04.09.2020 09:24 »
...
"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."

Warum wird das unter den Teppich gekehrt? Und weshalb "genießen" hier Westdeutsche Mitarbeiter einen besonderen Schutz?!
...
Zunächst: Nur weil etwas nicht erwähnt wird, heißt das nicht, das es unter den Teppich gekehrt wird.

Was die Kündigungsregelungen des § 34 angeht, so lauten diese anders als von dir dargestellt:

"Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei."

Mitarbeiter im Tarifgebiet West genießen also lediglich dann einen besonderen Schutz ("Unkündbarkeit"), wenn dieser Schutz bereits vor Ablösung des BAT durch TVöD bestanden hat.

Keeper83

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1968 am: 04.09.2020 09:32 »
Wer mit einer Zielsetzung verhandelt und sie nicht durchsetzt, hat versagt. Ja, das ist so einfach. Kompromisse sind was für konsensbesoffene Versager.

Ich gehe davon aus, dass du regelmäßig Gehaltsverhandlungen führst. Sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

Wenn du als AG oder als dessen Verhandlungsberechtigter auftrittst, setzt dann dein AN seine erste Forderung grundsätzlich immer durch, oder hast du, falls nicht, etwa Versager eingestellt? 

Gleiches gilt für deinen AG mit dem du dein Gehalt verhandelst. Solltest du da deine erste Forderung durchsetzen, arbeitest du dann nicht für einen Versager?

Allgemein gefragt: Wie habe ich mir Gehaltsverhandlungen von bzw. mit dir vorzustellen?

 

Arno-Nühm

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1969 am: 04.09.2020 09:33 »
Ah OK, ich hatte mich darauf verlassen, dass das - so wie es hier auf dieser Webseite formuliert ist - auch der entsprechende "offizielle" Wortlaut gewesen wäre.

Vielen Dank für die Antwort.


Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1970 am: 04.09.2020 09:56 »
Wer mit einer Zielsetzung verhandelt und sie nicht durchsetzt, hat versagt. Ja, das ist so einfach. Kompromisse sind was für konsensbesoffene Versager.

Ich gehe davon aus, dass du regelmäßig Gehaltsverhandlungen führst. Sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

Wenn du als AG oder als dessen Verhandlungsberechtigter auftrittst, setzt dann dein AN seine erste Forderung grundsätzlich immer durch, oder hast du, falls nicht, etwa Versager eingestellt? 

Gleiches gilt für deinen AG mit dem du dein Gehalt verhandelst. Solltest du da deine erste Forderung durchsetzen, arbeitest du dann nicht für einen Versager?

Allgemein gefragt: Wie habe ich mir Gehaltsverhandlungen von bzw. mit dir vorzustellen?

 

Ich schrieb nichts von Forderung. Ich schrieb von Zielsetzung. Neben der Forderung in den Verhandlungen gibt es auch eine Zielsetzung. Wie sie Verdi-seitig in dieser Tarifrunde aussieht, habe ich ausgeführt.

Gehaltsverhandlungen sind simpel: als AG für meinen Haushalt steht das Gehalt in der Stellenanzeige. Es ist nicht verhandelbar. Wir vereinbaren, daß es sich jährlich um den von-Hundert-Satz verändert, um den sich die BBG zur GKV verändert. Beruflich als Vertreter des AG steht die Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit aus unserer Sicht erfüllt, in der Stellenanzeige. Das erste Angebot ist jenes, welches sich aus den tariflichen Regelungen ergibt. Bereit zu zahlen sind wir, was die tariflichen Regelungen hergeben - sonst würden wir denjenigen nicht einstellen. Wer nicht verhandelt (Frauen), erhält genau das, was nach den tariflichen Regelungen zusteht. Wer verhandelt und im Rahmen der tariflichen Kann-Bestimmungen bleibt, bekommt das, was er gefordert hat. Ansonsten kommen wir nicht zusammen.

öfföff

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1971 am: 04.09.2020 10:02 »
...
"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."

Warum wird das unter den Teppich gekehrt? Und weshalb "genießen" hier Westdeutsche Mitarbeiter einen besonderen Schutz?!
...
Zunächst: Nur weil etwas nicht erwähnt wird, heißt das nicht, das es unter den Teppich gekehrt wird.

Was die Kündigungsregelungen des § 34 angeht, so lauten diese anders als von dir dargestellt:

"Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei."

Mitarbeiter im Tarifgebiet West genießen also lediglich dann einen besonderen Schutz ("Unkündbarkeit"), wenn dieser Schutz bereits vor Ablösung des BAT durch TVöD bestanden hat.

Wobei auch die Neuregelung einen extrem hohen Schutz vor Kündigung bietet. Die Hürden sind so hoch, dass größere öD-Arbeitgeber (Privatfirmen die nur nach öD-Tarif zahlen ausgenommen) sie nicht meisten können oder wollen...

qucksilver01

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1972 am: 04.09.2020 11:23 »
mal nur so ein Gedankengang.. war wäre tatsächlich mit ner finanziellen Nullrunde für 24 Monate?
Im Gegensatz werden alle 12 Monate die Arbeitszeit um jeweils 2 Stunden reduziert... Um das anfallende
Arbeitsaufkommen kompensieren zu können und der Spread zwischen Angestellten und Beamten
nicht allzu groß werden zu lassen werden die reduzierten Stunden auf einem Langzeitarbeitszeitkonto
gutgeschrieben... ergo... pro Jahr 12 Tage, die bei Eintritt in den Ruhestand abgefeiert werden... eure Meinung?

Bastel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1973 am: 04.09.2020 11:28 »
Wenn interessieren Beamte?

öfföff

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1974 am: 04.09.2020 11:29 »
Das wär ja nach 10 Jahren grad mal 120 Tage angespart... Find ich langweilig.
Lieber die 12 Tage zusätzlich Urlaub. Wer weiß ob man das Rentenalter überhaupt erlebt? ;-)

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1975 am: 04.09.2020 11:30 »
mal nur so ein Gedankengang.. war wäre tatsächlich mit ner finanziellen Nullrunde für 24 Monate?
Im Gegensatz werden alle 12 Monate die Arbeitszeit um jeweils 2 Stunden reduziert... Um das anfallende
Arbeitsaufkommen kompensieren zu können und der Spread zwischen Angestellten und Beamten
nicht allzu groß werden zu lassen werden die reduzierten Stunden auf einem Langzeitarbeitszeitkonto
gutgeschrieben... ergo... pro Jahr 12 Tage, die bei Eintritt in den Ruhestand abgefeiert werden... eure Meinung?

Man sollte das Leben leben und nicht den Ruhestand, der für so Einige möglicherweise alltägliche Einschränkungen bringt, die er im Berufsleben nicht hatte. Meine Meinung...

Spid

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« Antwort #1976 am: 04.09.2020 11:36 »
Hinzu kommt, daß ja offenkundig in der Rechnung keine Überstundenzuschläge vorgesehen sind. Man leistet also Überstunden ohne Zuschläge. Ein schlechter Deal.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1977 am: 04.09.2020 11:46 »
...
Die Hürden sind so hoch, dass größere öD-Arbeitgeber (Privatfirmen die nur nach öD-Tarif zahlen ausgenommen) sie nicht meisten können oder wollen...
Wie meinen?

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1978 am: 04.09.2020 12:26 »
Grundsätzlich haben Beamte nichts mit den aktuellen Tarifverhandlungen zu tun.
Es gibt auch nicht ein Recht auf automatische Übernahme.
Mal abgesehen davon dass bei einer Übernahme der Tarifergebnisse und der unterschiedlichen Besteuerung der Bruttogehälter, der Abstand in den Nettolöhnen immer größer wird.

Es sei den Beamten alles gegönnt was sie sich ersessen haben.
Es ist nun aber an der Zeit dass die Beschäftigten auch eine marktgerechte Anpassung erhalten.
 

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1979 am: 04.09.2020 12:33 »
Im kommunalen Bereich haben die Tarifverhandlungen keinerlei Bezug zu den entsprechenden Beamten, da eine Übernahme des Tarifergebnisses überhaupt nicht zur Debatte steht. Die Kommunalbeamten unterliegen den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, die sich naturgemäß an den TV-L-Tarifrunden orientieren.