Beamte zahlen nicht weniger sondern gänzlich keine Sozialversicherungsabgaben. Es fallen "lediglich" die Lohnsteuer / der Soli an. Fiktiv wird jedoch etwas für die Versorgung zurück gelegt. (Fiktiv weil diese Beträge nicht in der Bezügemitteilung auftauchen.) Nach Übertragung des Ergebnisses aus den Tarifverhandlungen auf die Beamten, worauf wie oben erwähnt kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird ein geringer prozentualer Anteil ebenfalls als Versorgungsrücklage einbehalten.