Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965171 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,707
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2265 am: 15.09.2020 17:08 »
Es handelt sich um jahrzehntelange gefestigte BAG-Rechtsprechung, die es auch schon hinsichtlich des BAT gab.

Und somit ein gutes Beispiel dafür, dass "ham wir immer schon so gemacht" auch bedeuten kann, dass man es immer schon schlecht gemacht hat.

Ist es denn bei anderen Tarifverträgen ähnlich unpraktisch geregelt? Eigentlich sollte doch im Arbeitsvertrag klar geregelt sein, was man zu leisten hat und was - als Hauptpflicht des AG - an Entgelt rumkommt.

Pakart

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2266 am: 15.09.2020 17:12 »
Es handelt sich um jahrzehntelange gefestigte BAG-Rechtsprechung, die es auch schon hinsichtlich des BAT gab.

Und somit ein gutes Beispiel dafür, dass "ham wir immer schon so gemacht" auch bedeuten kann, dass man es immer schon schlecht gemacht hat.

Ist es denn bei anderen Tarifverträgen ähnlich unpraktisch geregelt? Eigentlich sollte doch im Arbeitsvertrag klar geregelt sein, was man zu leisten hat und was - als Hauptpflicht des AG - an Entgelt rumkommt.

Aber gut oder schlecht gemacht hat nichts mit der Frage richtig oder falsch zu tun.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2267 am: 15.09.2020 17:13 »
Es ist KEINE tarifliche Regelung.

öfföff

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2268 am: 15.09.2020 17:14 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2269 am: 15.09.2020 17:16 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.
direkt nach der Einstellung durchaus.
Danach nicht mehr.

Pakart

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2270 am: 15.09.2020 17:16 »
Es ist KEINE tarifliche Regelung.

§ 12 Abs. 3 TVÖD ist keine tarifliche Regelung? Denke darauf wollte Organisator hinaus.

Pakart

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2271 am: 15.09.2020 17:17 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Naja, aber wenn der AG das immer macht, wer macht dann die höhergruppierten Tätigkeiten?

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2272 am: 15.09.2020 17:23 »
Es ist KEINE tarifliche Regelung.

§ 12 Abs. 3 TVÖD ist keine tarifliche Regelung? Denke darauf wollte Organisator hinaus.

Da die genannte Norm nicht ursächlich für die aus seiner Sicht unerwünschte deklaratorische Wirkung ist, kommt es nicht darauf an, daß die genannte Norm eine tarifliche ist.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2273 am: 15.09.2020 17:24 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Naja, aber wenn der AG das immer macht, wer macht dann die höhergruppierten Tätigkeiten?

Zumal eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht zur einseitigen Disposition des AG steht.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2274 am: 15.09.2020 17:27 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Das vereinbarte Entgelt ist jenes, das sich tariflich ergibt - es sei denn, man vereinbarte ausdrücklich etwas anderes? Warum sollte das anders sein?

öfföff

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2275 am: 15.09.2020 17:33 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Naja, aber wenn der AG das immer macht, wer macht dann die höhergruppierten Tätigkeiten?

Zumal eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht zur einseitigen Disposition des AG steht.

Dann hat man ja doch eine Sicherheit auf die vereinbarte Tätigkeit?

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2276 am: 15.09.2020 17:38 »
Auf eine vereinbarte Tätigkeit ohnehin.

öfföff

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2277 am: 15.09.2020 17:40 »
Mal konkretes Beispiel. hier nun der exakte Wortlaut aus meinem Arbeitsvertrag:

§ 5  Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe 13 TV-L (§ 12 Abs. 2 TV-L) eingruppiert. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

Was darf der Arbeitgeber, im Worst-Case, ohne meine Zustimmung tun, ohne dass ich es verhindern kann?

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2278 am: 15.09.2020 17:44 »
Er kann Dir eine beliebige andere auszuübende Tätigkeit zuweisen, die nicht zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt.

Otto1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,140
Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2279 am: 15.09.2020 18:11 »
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.
direkt nach der Einstellung durchaus.
Danach nicht mehr.

Warum? Welche Frist?