Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965083 times)

Fast Eddie

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2730 am: 24.09.2020 18:34 »
Die AG hätten dazu ja den notwendigen Druck ausüben können, indem sie §12 zum Jahresende kündigen. Die Möglichkeit dazu haben sie verstreichen lassen. Könnten sie nunmehr zum 31.12.21 tun, dann dürften die Tarifverhandlungen zu den gekündigten Entgelttabellen aber lange abgeschlossen sein. Da die Kündigung von §12 TVÖD für die AG deutlich nachteiliger ist als für die Gewerkschaften, sehe ich diesbezüglich aber nicht einmal eine Drohkulisse.
Bedeutet dies:
- Bei der Kündigung des $12 zum 31.12.2021 sind künftige Eingruppierungen vorläufig, bis zur Einigung der AG/AN Seite,  im Bezug auf eine neue EGO?
Also das gleiche Szenario wie bei der Ablösung des BAT durch den TVÖD im Jahre 2005?
Die Einführung der EGO hat schließlich nur schlappe 12 Jahre gedauert. ;)

Es gäbe dann keine Eingruppierungen mehr.
Müßte dann jeder AN mit seinem AG das entsprechende Entgelt selbst aushandeln?
Gäbe es idS Bestandsschutz?

2strong

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« Antwort #2731 am: 24.09.2020 18:40 »
Müßte dann jeder AN mit seinem AG das entsprechende Entgelt selbst aushandeln?
Gäbe es idS Bestandsschutz?
Im Zweifel würde wohl verfahren wie von Oktober 2005 bis Ende 2016: nur vorläufige Eingruppierungen bei analoger Anwendung der bisherigen Entgeltordnung

Fast Eddie

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2732 am: 24.09.2020 18:45 »
Müßte dann jeder AN mit seinem AG das entsprechende Entgelt selbst aushandeln?
Gäbe es idS Bestandsschutz?
Im Zweifel würde wohl verfahren wie von Oktober 2005 bis Ende 2016: nur vorläufige Eingruppierungen bei analoger Anwendung der bisherigen Entgeltordnung

Genau das hatte ich ja geschrieben!

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2733 am: 24.09.2020 19:18 »
So könnte nicht verfahren werden. Für das damalige Verfahren gab es eine tarifliche Grundlage. Die würde nun fehlen. Eine Nachwirkung der bisherigen Regelung ist ebenso ausgeschlossen. Die in Arbeitsverträgen genannte Entgeltgruppe bekäme konstitutive Wirkung - und wäre bei Einstellung zu verhandeln. Das Direktionsrecht des AG wäre beschränkt auf die vereinbarte Tätigkeit, in Ermangelung einer tariflich gleichwertigen Tätigkeit könnte keine andere einseitig zugewiesen werden, sondern nur einvernehmlich vereinbart.

Fast Eddie

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2734 am: 24.09.2020 20:18 »
Besten Dank. - Weshalb dieser Gewerkschaftsvertreter von Ver.di bei diesem Thema die "Hosen voll hat" erschließt sich mir nicht. - Der braucht wohl ne Tarifrechtsberatung.

2strong

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2735 am: 24.09.2020 22:06 »
@Spid
Jenseits von Eingruppierungsfeststellungsklagen entspricht das aber ja der Lebenswirklichkeit. Die Wirkungsmechanismen der Eingruppierungsautomatik - das muss ich Dir nicht sagen - sind dem Gros der Betroffenen ja überhaupt nicht bekannt.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2736 am: 24.09.2020 22:13 »
Das mag durchaus so sein - ich habe nicht umsonst geschrieben, daß die Kündigung des §12 für die AG deutlich nachteiliger wäre. Eingeschränktes Direktionsrecht, Entgeltverhandlungen, je nach Bundesland Beschränkung auf TV-L-Entgelte bei Neuverträgen...

josefp92

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2737 am: 25.09.2020 13:24 »
Hallo an alle.

Meiner Meinung nach sollte es mindestens 1,5 % mehr Geld pro Jahr geben.  In diesem Jahr mindestens 1 %, und für später mindestens 2 %. Wenn man die letzte große Krise in Betracht zieht, gab es immer eine Erhöhung.

Jeder denkt, dass die Arbeit in der Ofentlicher Sektor großartig ist und dass man einen hohen Lohn hat, aber das stimmt nicht! Seit vielen Jahren gibt es in der Privatwirtschaft ein größeres Lohnwachstum.

Ich arbeite am Flughafen und wir befinden uns jetzt in der Kurzarbeit, einer schönen Zeit, in der man nicht arbeiten muss und 60 % + 35 % = 95 % erhält. Aber dieses Geld für die Kurzarbeit müssen wir zurückgeben, vielleicht 1/3.  Viele meiner Kollegen und ich mussten im Durchschnitt 200 Überstunden geben, die wir in diesem langen Zeitraum von 2013 bis heute geleistet haben, als es zwar eine große Menge an Arbeit gab, aber nicht genug Leute.

Ich hoffe, dass sich mit dieser neuen Tarifrunde einige Dinge verbessern werden, zumindest eine gute Einmalzahlung oder besser Zulagen für Sonntags- oder Nachtarbeit.

Bastel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2738 am: 25.09.2020 13:46 »
Du solltest dich erstmal mit dem Thema Kurzarbeitergeld auseinandersetzen bevor du so einen Schwachsinn schreibst.
Und das du deine Überstunden abbauen musst, sollte klar sein. Immerhin bekommst du vom Staat fürs rumgammeln Geld!

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2739 am: 25.09.2020 13:49 »
Zumal wegen Kurzarbeit eine Entgeltkürzung im Tarifregime des TVÖD ohnehin rechtlich nicht möglich ist, sie suspendiert nur die Beschäftigungspflicht des AG.

Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2740 am: 25.09.2020 15:08 »
Zumal wegen Kurzarbeit eine Entgeltkürzung im Tarifregime des TVÖD ohnehin rechtlich nicht möglich ist, sie suspendiert nur die Beschäftigungspflicht des AG.

Ah, ich erbitte hier eine differenzierte Erklärung: wie konnten tausende VKA Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt und dann deren Kurzarbeitergeld durch die Kommunen auf 95% bzw. 90% aufgestockt werden?

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2741 am: 25.09.2020 15:24 »
TB im TV-N? Betrug?

Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2742 am: 25.09.2020 15:35 »
Zumal wegen Kurzarbeit eine Entgeltkürzung im Tarifregime des TVÖD ohnehin rechtlich nicht möglich ist, sie suspendiert nur die Beschäftigungspflicht des AG.

TVöD ist nicht nur TV-N?

Ah gut, dann verorte ich diese Aussage als schlicht falsch und verabschiede mich wieder :)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2743 am: 25.09.2020 16:05 »
TVÖD und TV-N haben nichts miteinander zu tun. Du fragtest nach „VKA-Beschäftigte“, angesichts der genannten Anzahl der Betroffenen bin ich wohlwollend davon ausgegangen, daß es sich nicht um Beschäftigte der VKA handeln soll, sondern um Beschäftigte von AG, die Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA sind. Da die Regelungen zum Entgelt sich zwischen den einzelnen TV-N und dem TVÖD wesentlich unterscheiden, die TV-N von Mitgliedsverbänden der VKA abgeschlossen werden, deren Mitglieder bei funktionaler Zugehörigkeit an diesen gebunden sind und der TV COVID bei diesen aufgrund der anderen Regelungen zum Entgelt über eine betriebliche Regelung zur Arbeitszeit tatsächlich zu einer Entgeltverringerung aufgrund Kurzarbeit führen kann, wären TB im TV-N naheliegend, während im TVÖD entweder das vollständige Entgelt zusteht (§15 TVÖD) oder aufgrund individueller Vereinbarung einer anderen Arbeitszeit einen Anteil davon in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht (§24 Abs. 2 TVÖD). Da der TV COVID keine abweichende Regelungen zum Entgelt einführt, sondern lediglich die Möglichkeit eröffnet, daß AG mit dem BR im Rahmen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bzw. dem PR im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit festlegen können. Es findet also keine Öffnung für eine Entgeltregelung in Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung statt, wohl aber können Festlegungen zur Arbeitszeit getroffen werden. Diese berühren aber, da sie keine individuelle Vereinbarung darstellen, das Entgelt im Tarifregime des TVÖD in keinster Weise. Das wurde ja - einschließlich eines Musterklageantrags - im TV COVID-Thread ausführlich dargelegt.

Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2744 am: 25.09.2020 16:13 »
Danke, es gibt mir tatsächlich um Beschäftigte von AG, die Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA sind.

Bedeutet: wenn jemand individuell zustimmt oder zugestimmt hat isser der doofe? Warum also klagt keiner der Betroffenen?