Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965065 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2745 am: 25.09.2020 16:18 »
Ja.

Unwissenheit oder Duckmäusertum.

Meteor

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2746 am: 25.09.2020 16:22 »
Also für Tarifbeschäftigte ist es eindeutig im Tarifvertrag verankert, dass im gehobenen Dienst ein Bachelor-Abschluss gefordert wird. Parallel müsste hier, wie auch schon im Sachstand "Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst" des Bundes der Passus "oder gleichwertig" ergänzt werden.

Wo im Tarifvertrag werden Einstellungsvoraussetzungen festgelegt? Wo fänden sich die im neuerlichen Beitrag behaupteten Regeln?

Ich habe zufällig eben meinen alten Einstellungsvertrag in der Hand gehabt, dort war folgendes fixiert:

Die Tatigkeiten entsprechen den Merkmalen der Entgeltgruppe EG 10 TVöD. Da Sie die Voraussetzungen für eine dauerhafte Eingruppierung nicht erfüllen, erhalten Sie eine tarifliche Zulage i. S. d. § 14 TVöD. Die Zulage wird rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit gezahlt.

Gem. § 14 Abs. 3 TVöD bemisst sich die Zulage aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Entgeltgruppe derer Voraussetzung Sie erfüllen (Entgeltgruppe 9a) und dem Entgelt, welches sich bei dauerhafter Übertragung in der Entgeltgruppe 10 ergeben würde.


Sorry für das Leichenausgraben, aber eventuell hilft dir das ja weiter. Die Bezeichnung "gehobener Dienst" ist natürlich nicht im Tarifvertrag verankert, allerdings befinden sich die Aufgaben des aus dem BAT benannten gehobenen Dienstes in den Entgeltgruppen 9b bis 12. Ab 9b wird in der Regel ein Studium oder Angestelltenlehrgang 2 oder entsprechende Berufserfahrung in darunterliegenden Entgeltgruppen vorausgesetzt (20 Jahre).

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2747 am: 25.09.2020 16:34 »
Und das belegt jetzt inwiefern die Normierung von Einstellungsvoraussetzungen im TVÖD? Der BAT kannte einen „gehobenen Angestelltendienst“, im TVÖD hat man auf derlei bewußt verzichtet. Ich brauche auch keine Hilfe, ich bezweifele den Wahrheitsgehalt Deiner Ausführungen aufgrund derer postfaktischen Natur. Da Du behauptest, es handele sich um tarifliche Regelungen, sollte es Dir ja leicht fallen, die entsprechenden tariflichen Normen zu zitieren oder zu benennen, die Einstellungsvoraussetzungen definierten.

Kryne

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2748 am: 28.09.2020 07:10 »
Wer hier würde denn kündigen,  wenn es dieses Jahr Nullrunde und für die nächsten Jahre je 0,5% gäbe? 
Wenn das nicht eine signifikante Anzahl an Beschäftigten ist,  gegebenenfalls aufgegliedert nach EG oder Beruf, dann sind wir doch bereits jetzt ausreichend bezahlt!

Bei uns hat sich aufgrund von Corona die Bewerberlage für technische Berufe enorm verbessert und selbst gutbezahlte Angestellte aus der Industrie finden den öD plötzlich interessant. In der Wirtschaft scheint es kühl zu werden.

Weg mit der Gieskanne und die Milliarden in die Personalhaushalte um gezielt hohe Zulagen, falls nötig,  für Rekrutierung und Bleibeverhandlungen auszugeben.

Kündigen würde ich vermutlich nicht, weil ich nicht wegen dem Gehalt im ÖD bin, sondern aufgrund von anderen Vorteilen.

Meine Arbeitsmoral würde aber sicherlich entsprechend unter so einem Abschluss leiden.

An der Bewerberlage im technischen Bereich hat sich hier nichts geändert. Ich wüsste auch nicht wieso. Der technische Sektor, insbesondere der für den ÖD wichtige Bereich "Bau" ist von Corona quasi nicht betroffen. Es brummt überall ohne Ende.

Wir dachten, dass vielleicht im nächsten Haushalt auch mal ein Tiefbauprojekt wegfallen wird aus Kostengründen, aber stattdessen wollten sie uns noch eins zusätzlich draufknallen was mit dem Personal hier aber nicht mehr zu stemmen ist.

Eine Bautechniker Stelle hat seit ca. 2 Jahren hier nicht eine Bewerbung gesehen. Das hat sich auch mit Corona nicht geändert.

Neipotz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2749 am: 28.09.2020 08:29 »
Ich bin gespannt ob sich was in den Bereichen Bauwesen und IT tut. Da sehe ich enormen Handlungsbedarf, da man in diesen Bereichen null Leute findet. Demnächst kommt das OZG (Onlinezugangsgesetzt) und sämtliche Bereiche im sollen bestmöglich digitalisiert werden. Wenn man bei der IT die nächste Zeit keine Leute findet rennt man noch weiter der Digitalisierung hinterher als man es eh schon tut. Hier sollte man einfach viel mehr Budget zur Verfügung stellen. Insgeheim wäre ein Tarifvertrag für IT und Bau mit Angleich an die Tarifstruktur des Versorger-Tarifvertrags wünschenswert. So würde man auch finanziell Attraktiver sein.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2750 am: 28.09.2020 08:35 »
Würde man das?
Na, ob man sich mit einer Angleichung der Ingenieure und ITler an den TV-V unbedingt einen Gefallen tut:

ING in E10 TVÖD (43k-61k) -> E9 TV-V (48k-62k)
ING in E11 TVÖD (45k-67k) -> E9 TV-V (48k-62k)
ING in E12 Fg.1 TVÖD (46k-74k) -> E9 TV-V (48k-62k)
ING in E12 Fg.2 TVÖD (46k-74k) -> E10 TV-V (51k-68k)
ING in E13 TVÖD (51k-74k) -> E10/E11 TV-V (51k-68k/55k-75k)

IT in E6 TVÖD (33k-41k) -> E5 TV-V (36k-44k)
IT in E7 TVÖD (34k-42k) -> E5 TV-V (36k-44k)
IT in E8 TVÖD (36k-44k) -> E7 TV-V (42k-50k)
IT in E9a TVÖD (38k-52k) -> E7 TV-V (42k-50k)
IT in E9b TVÖD (39k-56k) -> E7 TV-V (42k-50k)
IT in E10 TVÖD (43k-61k) -> E8/E9 TV-V (45k-56k/48k-62k)
IT in E11 TVÖD (45k-67k) -> E9 TV-V (48k-62k)
IT in E12 Fg.1+3 TVÖD (46k-74k) -> E9 TV-V (48k-62k)
IT in E12 Fg. 2 (46k-74k) -> E10 TV-V (51k-68k)
IT in E13 Fg. 1 (51k-74k) -> E10/E11 TV-V (51k-68k/55k-75k)
IT in E13 Fg. 2 (51k-74k) -> E9 TV-V (48k-62k)

Kaiser80

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2751 am: 28.09.2020 08:40 »
Insgeheim wäre ein Tarifvertrag für IT und Bau mit Angleich an die Tarifstruktur des Versorger-Tarifvertrags wünschenswert. So würde man auch finanziell Attraktiver sein.

Na, dann müssten die TM im TVV aber überarbeitet werden damit es sich lohnt, wenn den dann die EGx im TVÖD = EGx imTVV sein soll! Selbst damit würde es nicht klappen die Infrastrukturprojekte  und "Digitalisierung" flächendeckend umzusetzten.

Kryne

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« Antwort #2752 am: 28.09.2020 08:56 »
Würde doch für den Anfang schon reichen die EGO entsprechend anzupassen. Ingenieure und Informatiker könnten dann einfach 1-2 EGs höher landen als bisher.

Dürfte den Kommunen auch nicht so sehr wehtun, denn erfahrungsgemäßg gibt es an Ingenieuren und Informatikern eh nicht sonderlich viele.


Kaiser80

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« Antwort #2753 am: 28.09.2020 09:02 »
Würde doch für den Anfang schon reichen die EGO entsprechend anzupassen. Ingenieure und Informatiker könnten dann einfach 1-2 EGs höher landen als bisher.

Dürfte den Kommunen auch nicht so sehr wehtun, denn erfahrungsgemäßg gibt es an Ingenieuren und Informatikern eh nicht sonderlich viele.
Das ist doch das Problem: Der Durchschnitt und Ausschuss wird dann "zu teuer"; die richtig guten kommen auch nicht für +2 EG mehr. Selbst im absoluten best case bei +2 EG im TVÖD wären dass von EG 13 auf EG 15 in S6 <15k p.a.

Neipotz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2754 am: 28.09.2020 09:06 »
Naja 15 k sind schon ne Hausnummer im ÖD. Ich denke jedoch wenn man jeden ITler 2 EG´s hoch setzt gibt es dann auf der Sachgebietsleiter- und Abteilungsleiterebene ein Problem, da die dann kaum mehr bekommen als der TL. Grundsätzlich denk ich wäre wirklich eine eigene Tarifstruktur das sinnvollste.

Spid

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« Antwort #2755 am: 28.09.2020 09:08 »
Die Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchie ab.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #2756 am: 28.09.2020 09:08 »
Würde doch für den Anfang schon reichen die EGO entsprechend anzupassen. Ingenieure und Informatiker könnten dann einfach 1-2 EGs höher landen als bisher.

Dürfte den Kommunen auch nicht so sehr wehtun, denn erfahrungsgemäßg gibt es an Ingenieuren und Informatikern eh nicht sonderlich viele.
Dann müsste man allerdings auch noch eine EG16-17 einführen.

Ist doch murks mit den ewigen, dann müsste man an der EGO rumschrauben geleier.
Hat man doch erst grade bei der IT, mit welchen Auswirkungen?

Entweder man macht eine eigene Entgelttabelle für diese aktuellen "Mangelberufen" oder man löst es in dem man dem AG die tarifkonforme Möglichkeit eröffnet Zuschläge in beliebiger Höhe zu verteilen.

Dann kann man den Leuten die ersten Jahre ein- oder zweitausend monatlich mehr geben, dass ganz mit Stufen anstieg sachte abschmelzen lassen und irgendwann streichen, weil sie dann eh nicht mehr wechseln würden, weil das Haus gebaut ist oder weil sie Looser sind, die nicht mehr Geld verdient haben.

Und die Versager-Kommunen, die das Instrument nicht nutzen, schreiben ihre Stellen ja jetzt schon nicht mehr aus und die die kapiert haben, dass man damit lohnenswerte Investitionen tätigt können diese Investition tätigen und diejengien, bei denen da kein Bedarf ist, die müssen nicht zwangsweise mehr Geld ausgeben.

Aber das passt ja nicht in das gleichmacherprinzip des öDs und der Gewerkschaften.

Kaiser80

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« Antwort #2757 am: 28.09.2020 09:11 »

Entweder man macht eine eigene Entgelttabelle für diese aktuellen "Mangelberufen" oder man löst es in dem man dem AG die tarifkonforme Möglichkeit eröffnet Zuschläge in beliebiger Höhe zu verteilen.

Ausser der "beliebigen Höhe" volle Zustimmung

WasDennNun

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« Antwort #2758 am: 28.09.2020 09:13 »
Naja 15 k sind schon ne Hausnummer im ÖD. Ich denke jedoch wenn man jeden ITler 2 EG´s hoch setzt gibt es dann auf der Sachgebietsleiter- und Abteilungsleiterebene ein Problem, da die dann kaum mehr bekommen als der TL. Grundsätzlich denk ich wäre wirklich eine eigene Tarifstruktur das sinnvollste.
Das ist doch auch jetzt schon der Fall, weil sie stattdessen Externe heranholen müssen.
Und mit einer eigenen Tarifstruktur soll sich das beheben, der verdient dann doch weiterhin mehr als der SGL? Also gehst du davon aus, dass die es dann nicht merken!
BTW:
Ich habe auch schon nen Job gehabt, wo ich mehr verdiente als der Bereichsleiter, der hatte da kein Problem mit.

WasDennNun

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« Antwort #2759 am: 28.09.2020 09:14 »

Entweder man macht eine eigene Entgelttabelle für diese aktuellen "Mangelberufen" oder man löst es in dem man dem AG die tarifkonforme Möglichkeit eröffnet Zuschläge in beliebiger Höhe zu verteilen.

Ausser der "beliebigen Höhe" volle Zustimmung
Ok, eine maximal Höhe die durch Kaufkraft der Region begrenzt wird.  8)