Ein Bauingenieur oder Informatiker an der Spitze oder in den Top-Positionen einer Behörde? Undenkbar.
Der - hauptamtliche - Bürgermeister unserer größten kreisangehörigen Stadt hat "nur" einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur. Im Übrigen gibt es durchaus rechtliche Zwänge, die bestimmte Professionen in den Top-Positionen erforderlich machen. Hier in Schleswig-Holstein
müssen die Leitenden Kreisverwaltungsdirektoren als ständige Vertreter der Landräte in Angelegenheiten der allgemeinen unteren Landesbehörde Volljuristen sein. Die Leitenden Verwaltungsbeamten der Amtsverwaltungen
müssen die Laufbahnbefähigung die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste haben, womit neben den Volljuristen immerhin noch die Inhaber der Laufbahnbefähigung der LG 2.1 infrage kommen, sprich: Ehemaliger gehobener Dienst. Aber Bau-Ings. und Informatikern wären solche Positionen hier bereits rein rechtlich verwehrt.