Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
Wdd3:
--- Zitat von: BeamterBR am 16.11.2020 18:14 ---
Nur vereinzelte Bundesländer verbieten Ihren Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die übertarifliche Bezahlung. In allen anderen Bundesländern steht es den Kommunen frei übertariflich zu bezahlen. Ggf. müssten sie dies vor wütenden Gemeindevertretern und der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Allerdings geht auch dies ohne Probleme, wenn der Mitarbeiter tatsächlich aufgrund seiner Leistung eine übertarifliche Bezahlung rechtfertigt.
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Es gilt doch ebenso das Prinzip der Bestenauslese. Wer uns beschäftigen will muss auch bezahlen. ;D
MrRossi:
--- Zitat von: BeamterBR am 16.11.2020 18:14 ---
--- Zitat von: MrRossi am 16.11.2020 15:44 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 16.11.2020 12:57 ---
--- Zitat von: MrRossi am 16.11.2020 10:41 ---Also können/dürfen die AG grundsätzlich übertariflich entlohnen und machen es auch ist die Message die ihr uns hier weismachen wollt?
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So pauschal wie du uns eine Unterstellung unterschieben willst kann ich dir auch ein pauschales "Ja" entgegnen.
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Leider wird das hier von euch immer wieder so pauschal behauptet. Das ist nicht mehr Gedöns wie Verdi hervorbringt. Wenn ich z.B. lese das andere höherwertige Tätigkeiten übertragen werden ist man ja auch in einer anderen Eingruppierung. Wenn die aber nicht ausgeführt werden (oder zeitlich nicht erheblich) und nur auf dem Papier stehen ist es nunmal ein Eingruppierungsirrtum bzw. muss ich die demnächst auch ausführen wenn gefordert. Und dann sind wir nunmal nicht bei übertariflich.
Und Stufenaufstiege mal aussen vor, geht somit kaum was.
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Nur vereinzelte Bundesländer verbieten Ihren Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die übertarifliche Bezahlung. In allen anderen Bundesländern steht es den Kommunen frei übertariflich zu bezahlen. Ggf. müssten sie dies vor wütenden Gemeindevertretern und der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Allerdings geht auch dies ohne Probleme, wenn der Mitarbeiter tatsächlich aufgrund seiner Leistung eine übertarifliche Bezahlung rechtfertigt.
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Nur für mich, welche verbieten es nicht?
CaptainHarris:
Hallo,
ab wann gilt denn die Erhöhung der JSZ im Tarifgebiet West? Auf meiner jetzigen Lohnabrechnung ist noch der alte Prozentsatz verwendet worden...
Gruß Captain
Wdd3:
Welche Erhöhung?
Majon:
Für die Entgeltgruppen 1-8 steigt die Jahressonderzahlung ab 2022 um 5%...
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