Es ist ein ordnungspolitischer Begriff, zentrales Element einer Gesellschaftlich kontrollierten Marktwirtschaft, insbesondere unserer "sozialen Marktwirtschaft".
Sie ist universell im Staatsrecht, aber aus wissenschaftlicher Sicht ohne Marktwirtschaft nicht vorhanden, also nein: Der Begriff kann im planwirtschaftlichen Sinn nur staatsrechtlich, aber nicht im wissenschaftlichen Sinne verwendet werden.
Susidiarität findet immer statt, selbst wenn sie nicht stattfindet - die ausgestaltung ist der Ausgangspunkt der Definition und damit wird Subsidiarität wie Demokratie zu einem "Rechtsbegriff" welcher entweder stattfindet oder nicht, ähnlich der Demokratie. Da sie jedoch stets eine Leistungserbringung beinhaltet ist der Begriff damit der Marktwirtschaft zugeordnet. Weiter lasse ich mich dazu wirklich nicht ein