Aussage des VKA:
"Abweichend von der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020, die die Möglichkeit einer ein-zelvertraglichen Vereinbarung vorsieht, fordern die Gewerkschaften, die sich jahrelang gegen das Fahrradleasing gesträubt haben, nunmehr einen individuellen Rechts- anspruch der Beschäftigten gegen jeden kommunalen Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber soll zudem für abschließbare Abstellplätze, Duschmöglichkeiten und einen Rundum- Versicherungsschutz sorgen, die entsprechenden Kosten dafür übernehmen und die Vertragsrisiken tragen. Zudem soll nach dem Willen der Gewerkschaften durch den Tarifvertrag der Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber als Leasingnehmer durch weitreichende Regelungen vorgegeben werden."