Die Fallpauschalen sind auskömmlich - aber nur solange sie auch gezahlt werden. Die Vergütung, die Kassenärzte für die Behandlung von Kassenpatienten erhalten, ist aber monatlich gedeckelt - und hat man bereits entsprechend viele Behandlungen abgerechnet, arbeitet man quasi umsonst. Bei gutgehenden Praxen mit hohem Anteil gesetzlich Versicherter ist das häufig bereits ab dem 22. eines Monats der Fall.