Achso, ich erziehe meine kinder daheim und muss Elternbeiträge bezahlen, ich habe ja die Möglichkeit der Inanspruchnahme. Oder Zahle ich nicht vielmehr dafür, wenn ich die Leistung tatsächlich in Anspruch nehme? Nach der Definitoin der Kommunalabgabengesetze die ich kenne handelt sich doch wohl um eine Gebühr und eben keinen Beitrag.
Ist aber auch egal... Ich zahle für Gegenleistung! RLP, Perlin und wer sonst nicht. Die finanzieren sich den Spaß aus (Zwangs-) Steuern und lassen sich auch noch feiern dafür. Sorry das ist doch ein Witz