Neben dem Umstand, daß das die Frage nicht beantwortet, setzt das GG die Menschenwürde - die Wesenskern der FDGO ist - als gegeben voraus, weshalb jener Wesenskern erheblich beschädigt wird, wenn man davon ausginge, die Menschenwürde wäre der menschlichen Existenz nicht immanent, sondern bedürfte einer positiven Rechtsetzung für ihre Existenz und würde somit vom Staat gewährt, anstatt daß sie ihn in einfach jeder Hinsicht bände.