Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 1015006 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4905 am: 04.09.2021 08:58 »
Unvermögen, fehlende Weitsicht, fehlende Durchsetzungskraft, fehlende Streikbereitschaft der Gewerkschaft, fehlende Gegnerfreiheit…

Bastel

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« Antwort #4906 am: 04.09.2021 09:09 »
Warum sollte denn ver.di etwas aushandeln, das den AG nützt?

12 Monate Laufzeit + 6% Gehaltssteigerung

28 Monate und 1,4 + 1,8% Steigerung.

Was ist jetzt besser für die „Planungssicherheit“ des  AN?

Thiesi

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« Antwort #4907 am: 04.09.2021 09:17 »
28 Monate & 1,4 % + 1,8 % Steigerung natürlich - so ist der AN 28 Monate lang sicher vor Gehaltsabstrichen, die ver.di für ihn aushandelt, wie sie es in der Tarifrunde 2016 tat.
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Spid

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« Antwort #4908 am: 04.09.2021 09:23 »
Dann bist Fu bei Verdi ja gut aufgehoben, die haben auch immer Pech beim Denken.

Thiesi

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« Antwort #4909 am: 04.09.2021 09:24 »
Inwiefern hätte ich Pech beim Denken?
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Spid

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« Antwort #4910 am: 04.09.2021 09:38 »
Selbst wenn nach 12 Monaten Laufzeit eine Absenkung um 2% vereinbart würde, wäre das günstiger als die 3,2% auf 28 Monate in zwei Stufen. Zudem wurden 2016 auch keine Gehaltseinbußen verhandelt.

Thiesi

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« Antwort #4911 am: 04.09.2021 09:41 »
Es ging um die Planungssicherheit, welche bei 28 Monaten Laufzeit unbestreitbar größer ist als bei einer Laufzeit <28 Monate.

Aber wenn dir ver.di so zusagt, steht es dir ja frei einzutreten - ich vermute, man wird deine Mitgliedsbeiträge gerne einstreichen.
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Spid

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« Antwort #4912 am: 04.09.2021 09:48 »
Es wäre unbestreitbar besser für die Planbarkeit, jedoch nicht für die Planungssicherheit.

Thiesi

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« Antwort #4913 am: 04.09.2021 09:56 »
Wieso nicht für beides?
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Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4914 am: 04.09.2021 10:09 »
Der AN kann sein Leben aufgrund der Einnahmesituation planen - mal 12, mal 28 Monate. Letzterer Zeitraum ist länger, die Planbarkeit ist besser. Er kann in einem Fall zunächst mit weit höheren Einkünften planen als im anderen Fall, das erhöht seine Planungssicherheit auch im Falle von unabsehbaren finanziellen Belastungen. Die Planungssicherheit wird auch nicht durch die kürzere Laufzeit gemindert, da nicht einmal gesichert ist, daß man zum Zeitpunkt der längeren Laufzeit noch dort oder überhaupt beschäftigt oder auch nur am Leben ist.

Thiesi

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« Antwort #4915 am: 04.09.2021 10:28 »
Du hast recht - es gibt zahlreiche Faktoren, die mitunter sogar außerhalb des Einflussbereiches der AN liegen.

Also gilt: Im ersten Falle habe ich über einen Zeitraum x eine Planbarkeit von y, welche zu einer Planungssicherheit von z führt; im zweiten Fall habe ich über einen Zeitraum >x eine Planbarkeit von >y, welche in der vorliegenden Konstellation (längere Laufzeit und geringere Erhöhung) zu einer Planungssicherheit von <z führt?
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Bastel

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« Antwort #4916 am: 04.09.2021 10:34 »
Gehaltsabstrichen, die ver.di für ihn aushandelt, wie sie es in der Tarifrunde 2016 tat.

Welche Gehaltsabstriche?

Thiesi

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« Antwort #4917 am: 04.09.2021 10:35 »
Die prozentuale Absenkung der JSZ.
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Spid

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« Antwort #4918 am: 04.09.2021 10:36 »
Du hast recht - es gibt zahlreiche Faktoren, die mitunter sogar außerhalb des Einflussbereiches der AN liegen.

Also gilt: Im ersten Falle habe ich über einen Zeitraum x eine Planbarkeit von y, welche zu einer Planungssicherheit von z führt; im zweiten Fall habe ich über einen Zeitraum >x eine Planbarkeit von >y, welche in der vorliegenden Konstellation (längere Laufzeit und geringere Erhöhung) zu einer Planungssicherheit von <z führt?

Ja.

Bastel

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« Antwort #4919 am: 04.09.2021 10:41 »
Die prozentuale Absenkung der JSZ.

Also ich geb dir an einer Stelle 100€ und nehm dir an anderer Stelle 50€ ab, ist bei dir unterm Strich ein Abstrich?