Tarifliche Regelungen des TV Autobahn sind ohne Bedeutung für den TVÖD. Im TV Autobahn gibt es keine Sonderzahlung, dort gibt es nur ein Dreizehntes Monatseinkommen und einen Unternehmensbonus. Für beide Zahlungen im TV Autobahn ergibt sich mit Ausnahme des Umstandes, daß beide der Höhe nach vom Tabellenentgelt beeinflußt werden, keinerlei Folge.