Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

<< < (7/10) > >>

karluz:

--- Zitat von: Spid am 25.10.2020 21:42 ---Dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §20 Abs. 3 Satz 2 TVÖD. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.09.

--- End quote ---

Danke für die Antwort :-) Dann hab ich mich glaub ich zu unklar ausgedrückt, sorry. Ich meinte die "Corona-Sonderzahlung" zwischen 01.03. und 31.10.
Oder wird hier ebenfalls der 01.09. herangezogen?

Spid:
Auch dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §2 Abs. 2 Satz 5 TV Corona-Sonderzahlung 2020. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.10.2020.

bbdhs:

--- Zitat von: Spid am 25.10.2020 12:53 ---Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.

--- End quote ---

2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.
Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/

Bastel:
Das Ergebnis ist so schlecht, dass er es sich erstmal überlegen muss ;D

Harz4 rückt für die unteren Besoldungsgruppen immer näher ::)

Spid:

--- Zitat von: bbdhs am 26.10.2020 10:16 ---
--- Zitat von: Spid am 25.10.2020 12:53 ---Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.

--- End quote ---

2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.
Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/

--- End quote ---

Vielleicht hat er seinen Respekt vor dem Parlament wiedergefunden, das darüber zu entscheiden hat.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version