Dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §20 Abs. 3 Satz 2 TVÖD. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.09.
Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.
Zitat von: Spid am 25.10.2020 12:53Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/
"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro."https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/tarifeinigung.html
Frage2: Zählt der TVÖD auch für die Unterkategorie Caritas ? Oder wird diese seperat verhandelt ? danke
1. Es kommt nicht darauf an, ob man "im Pflegebereich tätig" ist, sondern ob man in den Geltungsbereich des BT-B oder BT-K fält.