Autor Thema: Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich  (Read 13526 times)

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #15 am: 08.06.2020 12:13 »
Für wie realistisch hältst du es, dass er von der E11, die so von der Personalabteilung beurteilt wurde, einfach in die e13 oder e13 kommt, nur weil er es will
Unsere jetzigen E11er werden 2021 alle automatisch in die E12 kommen, einige in die E13.

Einfach so? Ohne Antrag o.ä.? Interessant. Ob das repräsantiv ist?  ;D Habe zwei E12er in der IT hier sitzen. Einer mit und einer ohne Leitungsfunktion. Bin gespannt, was da automatisch passiert.  ::)

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #16 am: 08.06.2020 12:25 »
Bei der Vereinbarung des Antragserfordernisses haben die TVP ja versagt, mithin gibt es keines. Die Eingruppierung entsprechend der neuen Tätigkeitsmerkmale findet also jedenfalls statt.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #17 am: 08.06.2020 15:42 »
Danke dir. Das würde aber bedeuten das wenn ich in EG11 höhergruppiert werden würde nach meinem Abschluss, es auch wirklich nur nach Matrix geht. Sprich egal ob ich jetzt in EG8S3 oder EG8S4 bin, ich in die EG11S2 komme. Dann könnte man höchstens eine Zulage um 2 Stufen geben, sprich EG11S4.
Das hätte dann auch entsprechende Nachteile, wenn ich aufgrund der neuen EGO in 2021 z.B. in EG12 kommen würde, dann dann S2 wieder als Basis genommen würde.

EG11S3 mit 2 Stufen Zulage wäre das Minimum für mich. Ich seh schon, das wird fast nicht machbar :) Aber dann ist es halt so.
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3

Alternative, wobei ich mir nicht sicher bin ob das rechtlich geht:
Du kündigst, der AG schreibst aus du bekommst die Stelle er erkennt die Zeiten als förderliche Zeiten an und du kommst direkt in die E11S4

Zulage halt nach bedarf on the Top.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #18 am: 08.06.2020 15:47 »
Einfach so? Ohne Antrag o.ä.? Interessant. Ob das repräsantiv ist?  ;D Habe zwei E12er in der IT hier sitzen. Einer mit und einer ohne Leitungsfunktion. Bin gespannt, was da automatisch passiert.  ::)
Theoretisch wird ja - wie Spid darlegte - kein Antrag notwendig sein.
Ein vorab Klärung ist jedoch sinnvoll.
Hilfreich ist es jedoch, wenn man nicht erst am 1.1.2021 anfängt zu überlegen wo die Tätigkeiten einzugruppieren sind (und das gilt für den MA wie für den AG).

Und habt ihr euch die neue EGO schon mal angeschaut?

Oder wartet ihr dann auch monatelang (wie die E9er hier im Forum) auf das Entgelt?

EDIT: Wieso sollte das auch repräsentativ sein, der öD ist doch so weit gefächert. 

ITJoe12

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #19 am: 08.06.2020 15:58 »
Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe. Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.

Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.

Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.

Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.

Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle.  :o

Zitat
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3

Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #20 am: 08.06.2020 16:02 »
Die Stufen der Entgelttabelle bilden grundsätzlich keine Berufserfahrung ab.

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #21 am: 08.06.2020 16:33 »
Einfach so? Ohne Antrag o.ä.? Interessant. Ob das repräsantiv ist?  ;D Habe zwei E12er in der IT hier sitzen. Einer mit und einer ohne Leitungsfunktion. Bin gespannt, was da automatisch passiert.  ::)
Und habt ihr euch die neue EGO schon mal angeschaut?

Ja. Allerdings gebe ich zu nicht derart tief im Eingruppierungswesen firm zu sein, um das Maß der Verantwortung für E13 als Unterschied aus einer bestehenden E12-TD herauslesen zu können.

E12 ist schon ein besonders Grüppchen.



Otto1

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #22 am: 08.06.2020 17:25 »
Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe. Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.

Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.

Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.

Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.

Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle.  :o

Zitat
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3

Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...

Sag ich ja, 20k weniger als in der pW. Es gibt einen Grund warum keine Informatiker den Weg in den öD finden...

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #23 am: 09.06.2020 08:41 »
Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe.
Und deine Aktuelle? Wenn die auch in der IT Orga angesiedelt sind, denn sind deine aktuellen Tätigkeiten die der 9a?
Guckst Du:
Zitat
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte in der IT-Organisation,
die Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
2. Beschäftigte in der IT-Organisation,
die im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem
Schwierigkeitsgrad entsprechende IT-Teilaufgaben selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)

klingt lächerlich, bzgl. deiner Tätigkeiten, oder?

Zur Info: Wenn deinen neue Tätigkeitsbeschreibung sich mit deinen aktuellen auszuübenden Tätigkeiten deckt, dann bist du aktuell auch schon mindestens in der E10, nach meinem Verständnis.
Für diese E11 braucht man meiner Meinung nach auch nicht zwingend ein Studium oder einen irgendwie geartete Ausbildung.
Zitat
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind
a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und mit entsprechender
Tätigkeit sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
b) Beschäftigte,
die vor ihrem Einsatz in dieser Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2
des Teils I - außerhalb der Informationstechnik - erworben haben,
mit einer zusätzlichen Aus- oder Fortbildung, die das IT-Grund- und
-Fachwissen vermittelt hat, wie es
116
den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) für Beschäftigte in
der DV-Anwendungsorganisation oder
den Regelungen, die diese ergänzen und/oder ersetzen,
entspricht, sowie
mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit von mindestens neun Monaten in der IT-Organisation und der Programmierung
mit entsprechender Tätigkeit.
Nr. 2 Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus
a) bei den in Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. a genannten Beschäftigten,
dass sie vertiefte Fachkenntnisse der im Rahmen der IT-Organisation behandelten Aufgabenbereiche, der Organisation der Verwaltung oder des Betriebes und der angewendeten Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben,
b) bei den in Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. b genannten Beschäftigten,
dass sie, ausgehend von der für sie geforderten zusätzlichen Aus- oder
Fortbildung, vertiefte IT-Kenntnisse einschließlich der anzuwendenden Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben.

Zitat
Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.
Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.
Die Stufenzulage kann dynamisch sein, sprich immer plus 2 Stufen mehr. Sprich in zwei Jahren dann das Entgelt der Stufe 5
Ob die 1000€ und die Zulage sich gegenseitig ausschließt kann ich nicht sagen, ich kenne diese "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto nicht, das ist kein tarifliches Instrument.
Zitat
Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.
verständlich, darum ja auch mindestens die 2 Stufen Zulage.

Aber wie gesagt: Man kann da noch mehr dran drehen, in dem der AG zugibt, dass er sich aktuell bei der Eingruppierung irrt und dir zugesteht, dass du schon immer in einer höheren EG warst.

Zitat

Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.

Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle.  :o

Ja, wenn den Personaler da die Phantasie fehlt.
Aber immerhin scheinen die sich ja zu bemühen ne Lösung dir anzubieten.
Zitat
Zitat
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3

Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...
Ja,
wenn man heute feststellt, dass man dich vor x jahren falsch eingruppiert hat, dann wird halt die Stufen etc. so gerechnet als ob du damals in der entsprechende EG gewesen wärst und du hättest dann zusätzlich das Anrecht das Entgelt der letzten 6 Monaten nach gezahlt zu bekommen.
Sprich wenn man sagt: Du hattest diese E11 Tätigekiten die ganze zeit, aber man spricht dier die Voraussetzung in der Person ab, dann bist du in zwei Monaten in der E10S4 und würdest dann in die E11S4 kommen plus 2 Stufenzulage also ~66T€

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #24 am: 09.06.2020 08:53 »
Sag ich ja, 20k weniger als in der pW. Es gibt einen Grund warum keine Informatiker den Weg in den öD finden...
Wie ich oben ausgeführt haben, selbst rein tariflich nicht 20k weniger als in der pW, deswegen bekommen wir ja auch noch Informatiker.
Wenn wir dann auch noch die ominöse 1000€ Zulage hätten, wäre es noch einfacher, dann wäre wir in diesem Fall ja sogar 6k höher als pW  ::)

Die E12 für ITJoe12 sehe ich allerdings für 2021 ebenfalls realisierbar. Dann ist er auf 68T€ und nach weiteren 3 Jahren bei 70.700€
dann ist allerdings Ende mit den Gehaltssprüngen. Außer er bekäme Leitungsfunktion dann kommt da gigantische 72.300€ raus *wow*

Wer wegen des Geldes als ITler im öD ist natürlich an der falschen Stelle oder 

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #25 am: 09.06.2020 09:12 »
Ja. Allerdings gebe ich zu nicht derart tief im Eingruppierungswesen firm zu sein, um das Maß der Verantwortung für E13 als Unterschied aus einer bestehenden E12-TD herauslesen zu können.
Nach meinem Verständis:
Wenn die Dinge die man durchführt erhebliche Strahlkraft hat.
So was kann zB im TV-L Dinge sein, die im Ministerium oder in einer Mittelbehörde ausgeübt werden und dann entsprechende Konsequenzen für alle untergeordnete Ämter haben.
Ob das z.B. für jemand der für landesweite Verfahren mit E12 Fg2 Tätigkeiten zuständig ist zutrifft, würde ich zunächst bejahen.
Denn er macht wie den gleichen Job wie der, der ein Behördeninternes Verfahren betreut und dafür in der EG12Fg2 ist.
Aber eben mit einem erhebliches mehr an Verantwortung.

So wäre unsere Argumentation, wie sie auch der AG sieht. Ob wir da einen Eingruppierungsirrtum unterliegen müsste dann ein Gericht entscheiden.
Bei uns wird es aber da nicht zu klagen kommen, da die Leute ja zufrieden mit ihren zukünftigen E13er sind und die, die auf der E12 bleiben dass auch kapieren, warum es so ist.

ITJoe12

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #26 am: 09.06.2020 10:45 »
Ich danke euch wirklich! Das ist sehr informativ und regt zum denken an :)

Zitat
wenn man heute feststellt, dass man dich vor x jahren falsch eingruppiert hat, dann wird halt die Stufen etc. so gerechnet als ob du damals in der entsprechende EG gewesen wärst und du hättest dann zusätzlich das Anrecht das Entgelt der letzten 6 Monaten nach gezahlt zu bekommen.
Sprich wenn man sagt: Du hattest diese E11 Tätigekiten die ganze zeit, aber man spricht dier die Voraussetzung in der Person ab, dann bist du in zwei Monaten in der E10S4 und würdest dann in die E11S4 kommen plus 2 Stufenzulage also ~66T€

Die frage ist wie man das Feststellt. Die TD ist denke ich auch entsprechend formuliert, dass eine EG8 dabei raus kommt. Ich habe allerdings bereits von Anfang an eigenverantwortlich Serversysteme betreut (Bereits in meiner SHK Zeit), das kann auch keiner leugnen. Muss dann nicht trotzdem irgendwo eingestanden werden, dass die TD bereits von Anfang an falsch ist? Das gute ist, die jetzige Personalabteilung gab es damals so nicht. Es sind dort also ganz neue Beschäftigte unterwegs, man tritt also auch keinem auf die Füße.

Ich denke ich werde wohl versuchen müssen meine jetzige EG zu ändern, so das ich ab August bereits in EG9bS4 bin, dann sieht es wesentlich rosiger aus und könnte dazu führen das ich bleibe. Es ist nur schade das man als Beschäftigter die Personalabteilung auf den Trichter bringen muss.

Zitat
Und deine Aktuelle? Wenn die auch in der IT Orga angesiedelt sind, denn sind deine aktuellen Tätigkeiten die der 9a?
Ich kann aktuell noch nicht sagen wo ich angesiedelt bin. IT Orga kann eigentlich nicht sein, denn bei IT Orga gibt es keine EG8. Das habe ich nur unter 11.5 (Beschäftigte in der Datenerfassung) gefunden. Und unter 11.3 (Beschäftigte in der Programmierung). Das passt aber alles irgendwie nicht. Kann auch sein das die Anlage A zu neu ist und das damals was anderes gab.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #27 am: 09.06.2020 11:09 »
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Abweichen von der auszuübenden Tätigkeit ist vielmehr ein abmahnwürdiger Tatbestand.

ITJoe12

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #28 am: 09.06.2020 11:11 »
Was willst du damit genau sagen? Wenn ich mehr gemacht habe als in meiner TD steht kann ich abgemahnt werden? Auch wenn wir diese Aufgaben auferlegt wurden? Oder das ich meinen AG abmahnen kann?

Bastel

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« Antwort #29 am: 09.06.2020 11:20 »
Ersteres...