Interessant, ich habe heute weitere Infos eingeholt. Meine neue TB ist nach Teil II Abschnitt 11.2 in EG11 bewertet. Es gibt dort für EG11 nur eine Fallgruppe.
Und deine Aktuelle? Wenn die auch in der IT Orga angesiedelt sind, denn sind deine aktuellen Tätigkeiten die der 9a?
Guckst Du:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte in der IT-Organisation,
die Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
2. Beschäftigte in der IT-Organisation,
die im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem
Schwierigkeitsgrad entsprechende IT-Teilaufgaben selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
klingt lächerlich, bzgl. deiner Tätigkeiten, oder?
Zur Info: Wenn deinen neue Tätigkeitsbeschreibung sich mit deinen aktuellen auszuübenden Tätigkeiten deckt, dann bist du aktuell auch schon mindestens in der E10, nach meinem Verständnis.
Für diese E11 braucht man meiner Meinung nach auch nicht zwingend ein Studium oder einen irgendwie geartete Ausbildung.
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind
a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und mit entsprechender
Tätigkeit sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
b) Beschäftigte,
die vor ihrem Einsatz in dieser Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2
des Teils I - außerhalb der Informationstechnik - erworben haben,
mit einer zusätzlichen Aus- oder Fortbildung, die das IT-Grund- und
-Fachwissen vermittelt hat, wie es
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den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) für Beschäftigte in
der DV-Anwendungsorganisation oder
den Regelungen, die diese ergänzen und/oder ersetzen,
entspricht, sowie
mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit von mindestens neun Monaten in der IT-Organisation und der Programmierung
mit entsprechender Tätigkeit.
Nr. 2 Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus
a) bei den in Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. a genannten Beschäftigten,
dass sie vertiefte Fachkenntnisse der im Rahmen der IT-Organisation behandelten Aufgabenbereiche, der Organisation der Verwaltung oder des Betriebes und der angewendeten Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben,
b) bei den in Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. b genannten Beschäftigten,
dass sie, ausgehend von der für sie geforderten zusätzlichen Aus- oder
Fortbildung, vertiefte IT-Kenntnisse einschließlich der anzuwendenden Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben.
Wo ich nach der neuen EGO landen würde, ist noch unklar.
Ich kann wohl nur in EG11S2 kommen und maximal 2 Stufen als Zulage erhalten. Alternativ eine "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto.
Ich würde also bei ca. 60k Jahresbrutto landen. Das war laut Personalabteilung das Maximum was geht.
Ob diese Zulage mit Stufenanstieg oder Tariferhöhung entsprechend gekürzt wird, konnte nicht beantwortet werden. Ich vermute das dem so ist und man so ewig auf den 60k Jahresbrutto hängen bleibt. Inakzeptabel.
Die Stufenzulage kann dynamisch sein, sprich immer plus 2 Stufen mehr. Sprich in zwei Jahren dann das Entgelt der Stufe 5
Ob die 1000€ und die Zulage sich gegenseitig ausschließt kann ich nicht sagen, ich kenne diese "Zulage zur Bindung von Fachkräften" von maximal 1000€ brutto nicht, das ist kein tarifliches Instrument.
Was mich massiv stört, dass ich nach 8 Jahren Stufenanstieg auf das Niveau von einem Jahr Berufserfahrung herunterfalle. Ich würde genau da landen wenn ich gerade erst in Stufe 3 (also nach 3 Jahren) gekommen wäre.
verständlich, darum ja auch mindestens die 2 Stufen Zulage.
Aber wie gesagt: Man kann da noch mehr dran drehen, in dem der AG zugibt, dass er sich aktuell bei der Eingruppierung irrt und dir zugesteht, dass du schon immer in einer höheren EG warst.
Das Thema mit kündigen und dann neu anstellen direkt in S3 habe ich auch gefragt, geht wohl nicht weil dann trotzdem Rücksicht auf die Stufe im öD genommen wird. Das geht wohl nur wenn ich massiv den Bereich wechsle.
Aktuell sieht es für mich so aus, dass es keine Möglichkeiten gibt so jemandem wie mich zu halten und dann die Vernunft siegen muss und ich in die Wirtschaft wechsle.
Ja, wenn den Personaler da die Phantasie fehlt.
Aber immerhin scheinen die sich ja zu bemühen ne Lösung dir anzubieten.
Doch ist machbar:
Dein Personaler müsste erkennen (oder so tun als ob), dass du aktuell nicht in der EG8S3/4 bist, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigketien schon länger (oder schon immer) in der EG9b,10,11 bist, es sich aktuell also um ein Eingruppierungsirrtum des AGs handelt(was ich für sehr wahrscheinlich halte)
von der 9bS4 kommst du dann in die 11S3
Kann man sowas auch rückwirkend machen? Und bleibt dann der Stufenanstieg erhalten? Dann wäre das eine Möglichkeit irgendwie nach Höhergruppierung in EG11S3 zu landen und eine Stufenerhöhung von 2 Stufen zu zahlen. Also Effektiv EG11S5. Evtl. dann mit Upgrade auf EG12S3 + 2 Stufen in 2021.
Nur das dann in die Wege zu leiten...
Ja,
wenn man heute feststellt, dass man dich vor x jahren falsch eingruppiert hat, dann wird halt die Stufen etc. so gerechnet als ob du damals in der entsprechende EG gewesen wärst und du hättest dann zusätzlich das Anrecht das Entgelt der letzten 6 Monaten nach gezahlt zu bekommen.
Sprich wenn man sagt: Du hattest diese E11 Tätigekiten die ganze zeit, aber man spricht dier die Voraussetzung in der Person ab, dann bist du in zwei Monaten in der E10S4 und würdest dann in die E11S4 kommen plus 2 Stufenzulage also ~66T€