Autor Thema: Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich  (Read 13512 times)

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #45 am: 05.07.2020 14:53 »
Was der Name suggeriert, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist die tarifliche Regelung. §17 Abs. 4 Satz 3 TV-L lautet: „Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.“

ITJoe12

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #46 am: 05.07.2020 14:59 »
Ich verstehe da nur Bahnhof. Wenn also der Garantiebetrag (180€) höher ist, als der Unterschied von EG11S2 zu EG12S2 (138€), dann wird der Unterschiedsbetrag gezahlt. Also nur die 138€ was der Stufe EG12S2 entspricht.

Wann hilft einem der Garantiebetrag denn dann?

Woanders habe ich folgende Definition gefunden
Zitat
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Ja ich weis, es zählt der Paragraph...
Aber das liest sich anders.

Wer sich solche Definitionen ausdenkt...

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #47 am: 05.07.2020 15:02 »
Eben, maßgeblich ist die tarifliche Regelung, weshalb es wenig hilfreich ist, irgendwo anders nach Definitionen zu suchen. Bei stufengleicher Höhergruppierung bringt der Garantiebetrag nichts. Das war auch genau so gewollt.

ITJoe12

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #48 am: 05.07.2020 15:04 »
Ja dann stehts aber hier auf der Seite nicht richtig bzw. nicht genau genug.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #49 am: 05.07.2020 15:20 »
Und?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #50 am: 05.07.2020 17:18 »
Wann hilft einem der Garantiebetrag denn dann?
Dann wenn man auch bei einer stufengleichen HG mehr als 180€ bekommen hätte.
Die orangen Fälle in der HG Matrix die du verlinkt hast.

ITJoe12

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #51 am: 20.08.2020 14:40 »
Hallo noch mal. Ich wollte mal ein Update geben was jetzt letztendlich passiert ist.

Es war eigentlich schon alles besprochen mit der Personalabteilung. EG11S2 mit 1000,- Fachkräftezulage war laut denen möglich für mindestens 5 Jahre. Fand ich gut, war für mich okay!
Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert). Ich müsste somit mit einer Stufe Abzug in EG10 eingruppiert werden. Somit wurde die TD noch einmal geändert, sodass ich in Teil I eingruppiert wurde und EG11 wieder möglich war. Dort kann aber keine Fachkräftezulage gewährt werden. Ich habe jetzt nur 2 Stufen Vorweggewährung erhalten. Ich erhalte demnach ein Entgelt welches gleich zur EG11S4 ist. Dies macht aber über 300€ brutto pro Monat Unterschied. Für die nächsten paar Monate kann ich ja damit leben. Trotzdem wird laut Personalabteilung der Stufenanstieg die Vorweggewährung "aufzehren" und ich stehe theoretisch die nächsten 5 Jahre bei etwa 58.000 Jahresbrutto fest. Das von mir vorgelegte Angebot wies 10k mehr aus plus festgelegter Steigerung über die nächsten 3 Jahre. Ich wäre in 3 Jahren somit bei ca. 20k Differenz.

Ich soll mich laut Personalabteilung geehrt fühlen, denn 2 Stufen Vorweggewährung hat angeblich noch keiner bekommen...

Die Möglichkeit der rückwirkenden Eingruppierung war denen viel zu heiß wurde mir gesagt. Haben Angst vorm Bundesrechnungshof...

Nächstes Jahr soll es wohl vielleicht möglich sein mit einer wiederum neuen TD doch in den IT Teil zu kommen, aber das kann einem auch keiner garantieren. Dann gibt es auch keine Fachkräftezulage mehr. Außer diese wird verlängert. Ich müsste dann aber auch wieder ein neues Abwerbeangebot vorlegen.

Ich habe das jetzt so angenommen und werde, sobald eine für mich passende Stelle da ist, dieses Angebot annehmen. Schade ÖD, aber so werden wir keine Freunde...

Parallel erzählt mir ein Bekannter, das er jetzt die Stelle wechselt und mit B.Eng. Abschluss im TV-V in EG14S4 startet. Jahresgehalt über 85k. Und nein, er erzählt nichts vom Pferd, ich habe den Arbeitsvertrag gesehen.
Die Stadtwerke haben wohl seit 1,5 Jahren keinen für die Stelle (auch IT Bereich) gefunden. Er hat auch nicht mehr Berufserfahrung wie ich.

Ich danke allen trotzdem für die ganzen Tipps und hoffe jemandem hilft dieser Thread vielleicht.

Gruß!

Bastel

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #52 am: 20.08.2020 15:12 »
Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert).

Ich frage mich manchmal echt, was da für Affen sitzen. Dem zukünftige Kollegen Steine in den Weg zu schmeißen ist nicht die feine englische Art.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #53 am: 20.08.2020 15:22 »
Der PR vertritt die Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten, nicht die eines Einzelnen. So wie ich das sehe, trägt der Einwand des PR doch.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #54 am: 20.08.2020 17:20 »
Dort kann aber keine Fachkräftezulage gewährt werden. Ich habe jetzt nur 2 Stufen Vorweggewährung erhalten. Ich erhalte demnach ein Entgelt welches gleich zur EG11S4 ist. Dies macht aber über 300€ brutto pro Monat Unterschied. Für die nächsten paar Monate kann ich ja damit leben. Trotzdem wird laut Personalabteilung der Stufenanstieg die Vorweggewährung "aufzehren" und ich stehe theoretisch die nächsten 5 Jahre bei etwa 58.000 Jahresbrutto fest.
Wie dumm von denen, man kann es ja auch dynamisch handhaben, so dass du jeweils zwei Stufen mehr erhälst, dann biste "früher" monetär in der Stufe 6 und "hängst" da dann fest.
Aber bei dem Wissen der Personaler wäre das ja zuviel des guten.
Zitat
Ich danke allen trotzdem für die ganzen Tipps und hoffe jemandem hilft dieser Thread vielleicht.
Viel Erfolg.

Und da werden bestimmt einige öDler sauer sein, weil sie ja alles versucht haben und dann .....

TuxFlo

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #55 am: 21.08.2020 13:00 »
Und dann wundert man sich, warum man keine guten Fachkräfte findet...

Wobei es dem Personalrat ja egal sein kann. Der Laden läuft trotzdem weiter,  ganz egal was für Leute da arbeiten.
Die Hauptsache ist, dass niemand deutlich mehr verdient, als ihm auf Grund seines Abschlusses zusteht  ::)





Warumdendas

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #56 am: 21.08.2020 13:27 »
Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert).

Ich frage mich manchmal echt, was da für Affen sitzen. Dem zukünftige Kollegen Steine in den Weg zu schmeißen ist nicht die feine englische Art.

Das sehe ich auch so. Gewohnheitsrechte und Bestandsschutz werden hoch gehalten. Initiative und Innovationen unterdrückt. Veränderungen werden als Gefahr angesehen.
Der PR vertritt die Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten, nicht die eines Einzelnen. So wie ich das sehe, trägt der Einwand des PR doch.
Wenn der PR in solch einem Fall den Einzelnen unterstützt kann damit das Interesse der Gesamtheit in der Zukunft positiv beeinflusst werden.
Dafür müsste aber erst einmal das Bewusstsein entstehen, dass der Tellerrand nicht das Ende der Welt ist.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #57 am: 21.08.2020 13:33 »
Der PR hat ein Mitbeurteilungsrecht hinsichtlich der Eingruppierung. Es bezieht sich darauf, ob die Anwendung des Tarifrechts durch den AG korrekt ist - und das war sie hier zunächst nicht, weil die Rechtsfolge einer Nichterfüllung einer Voraussetzung in der Person nicht beachtet wurde. Das Handeln des PR ist vollumfänglich korrekt, nur so konnte er seine Aufgabe der Vertretung der Interessen der Beschäftigten in diesem Fall, nämlich die Überwachung des rechtlich korrekten Handelns durch den AG, erfüllen. Hätte er anders gehandelt, hätte er in seiner Aufgabenerfüllung vollständig versagt. Es stünde dem AG ja frei, übertariflich zu entgelten. Dazu braucht er die Zustimmung des PR nicht.

GofX

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #58 am: 21.08.2020 16:31 »
Es stünde dem AG ja frei, übertariflich zu entgelten.
Dem steht allerdings die Angst vor dem Rechnungshof gegenüber.
Bevor in meiner Behörde jemand auch nur daran denkt, übertariflich zu entgelten, hackt er sich lieber eine Hand ab.

Ist das nicht >>überall<< (im ÖD) so?

Spid

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Antw:Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
« Antwort #59 am: 21.08.2020 16:34 »
Mir ist die Verbreitung irrationaler Angststörungen bei AG im öD nicht bekannt.