Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Ungleiche Bezahlung für exakt den selben Arbeitsbereich und gleiche Qualifikatio

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Hase Cäsar:
Guten Tag  :)
Ich bin im Sekretariat einer Gemeinschaftsschule angestellt. Wir werden an den Gemeinschaftsschulen schlechter bezahlt als die Kolleginnen am Gymnasium. Die einzig konkrete Aussagen auf meine Frage nach dem "warum" war folgende:


--- Zitat ---nach dem Stellenplan gibt es an den Gymnasien zwei Sekretärinnen, die die EG 6 erhalten, alle anderen erhalten die EG 5.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies so ist. Die Unterschiede scheinen „historisch gewachsen“ zu sein, vielleicht durch die Schulform oder Größe der Schule.

--- End quote ---

Das ganze Prozedere um eine Höhergruppierung habe ich gerade durch. Über ein Jahr und einige Nervenzusammenbrüche später habe ich nun die Ablehnung erhalten. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll, diese Willkür will mir nicht in den Kopf.
Das beste ist noch: Ich habe selber jahrelang am Gymnasium gearbeitet. Meine Vorgängerin wurde nach 6 bezahlt. Meine Nachfolgerin jetzt wieder. Mich hatten sie seinerzeit in 5 eingestuft, trotz dieser Aussage "historisch gewachsen".
Ich komme mir wirklich verarscht vor und erwäge weitere Schritte. Aber hat das überhaupt Zweck?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen, nicht durch den AG. Dieser äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Wenn der AG über die Eingruppierung irrt, hilft eine Eingruppierungsfeststellungsklage dem ab.

Hase Cäsar:

--- Zitat von: Spid am 08.06.2020 09:12 ---Wenn der AG über die Eingruppierung irrt, hilft eine Eingruppierungsfeststellungsklage dem ab.

--- End quote ---

Ob er irrt, oder nicht, kann ich nicht wissen.
Kann bei so einer Klage die Gewerkschaft helfen? Meine Rechtschutz deckt jedenfalls kein Arbeitsrecht ab.

Schokobon:
Lass dir deine auszuübenden Tätigkeiten aushändigen und suche alsbald einen Fachanwalt auf.
Gewerkschaft naja...

Lars73:
Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Dann hast du darüber ggf. Rechtsschutz.

Grundsätzlich hätte der PR Möglichkeiten bei falschen Eingruppierungen aktiv zu werden. Ergebnis könnte dann aber auch E5 im Sekretariat der Gymnasien sein.

Nun ist E5 für Sekretariat Schule nicht unplausibel. Es wäre darzulegen welche Tätigkeiten vorliegen die E6 begründen. Da hilft der Verweis auf ein Eingruppierung an einer anderen Schule nicht weiter.

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