Autor Thema: TVöD-P Einstufung korrekt?  (Read 2198 times)

Morbus86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
TVöD-P Einstufung korrekt?
« am: 08.06.2020 09:51 »
Guten Tag,
ich falle gleich  mit der Tür ins Haus:

Seit dem 01.08.2018 bin ich in einem AWO-Pflegeheim angestellt.
Laut Arbeitsvertrag TVöD- BT- K VKA
Eingruppiert in P7 (Fachkraft für Altenpflege mit Examen) Stufe 2

Hier irritiert mich allerdings die Stufe 2.
Nach dem, was ich bisher über Einstufungen gelesen habe, müsste ich doch in Stufe 3 sein? Die Einstufungen beziehen sich doch auf Berufserfahrung und nicht auf Zugehörigkeit zum Unternehmen? Oder lese ich mir da gerade etwas schön?

Meine Ausbildung zur Fachkraft habe ich bereits 2006 abgeschlossen. bis auf die Jahre 2012-2018 war, und bin ich wieder durchgehend als Altenpflegekraft angestellt gewesen.

Im Einstellungsgespräch wurde mir und anderen Mitarbeitern die zu Ähnlicher Zeit begonnen haben mitgeteilt:
"Die Einstufung beziehe sich auf die Zugehörigkeit zum Unternehmen AWO. Daher werden Sie auch in Stufe 2 Eingestuft, weil es Stufe 1 nicht gibt."
Dies klingt im ersten Moment auch plausibel. Nach durchlesen des Tarifvertrages verstehe ich die dortigen Kriterien allerdings etwas anders.

Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden. Ver.di lässt aktuell leider auch nichts von sich hören, und meinen Betriebsrat brauche ich -dank unwissender Inkompetenz- nicht fragen :-(


PS: Wie komme ich aus der Anstellung raus? habe Möglichkeit, ab 1.Sep 2020 neuen Job anzufangen. Laut TVöD Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. d.h. ich kann erst ENDE September von der AWO weg???
Einzige Möglichkeit Aufhebungsvertrag?
Oder lese ich schon wieder was falsch?

Ganz liebe Grüße

Gregor

Spid

  • Gast
Antw:TVöD-P Einstufung korrekt?
« Antwort #1 am: 08.06.2020 09:53 »
Worin siehst Du den Zusammenhang zum Thema dieses Unterforums?

Morbus86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:TVöD-P Einstufung korrekt?
« Antwort #2 am: 08.06.2020 12:58 »
Bin ich in einem unterforum gelandet?  :-\
Sorry. War nicht meine Absicht.
Bitte verschieben wenn möglich.

Spid

  • Gast
Antw:TVöD-P Einstufung korrekt?
« Antwort #3 am: 08.06.2020 13:00 »
Man kann hier nur in Unterforen Beiträge verfassen. Hier geht es thematisch um den TVÖD Bund. Wie Du selbst schriebst, findet auf Dein Arbeitsverhältnis der TVÖD VKA Anwendung.

Morbus86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:TVöD-P Einstufung korrekt?
« Antwort #4 am: 08.06.2020 13:32 »
gut OK. dann bin ich offenbar noch weniger in dem Thema TVöD drinnen als ich dacht  :o
War mir nicht bewusst, dass es da auch noch Unterschiede gibt.
Vielen Dank für die Aufklärung. Vlt finde ich dann auch Antworten auf meine Fragen, wenn ich nicht nach TVöD-BUND schaue.