Autor Thema: Gehaltsrückforderung wegen Überzahlung  (Read 2055 times)

Kerstin V

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Gehaltsrückforderung wegen Überzahlung
« am: 08.06.2020 10:23 »
Hallo,
ich bräuchte bitte die Hilfe der Community.
Ich bin in Mai 2019 vom TVÖD VKA (EG 8 Stufe 6) in den TV-L bei einem anderen Arbeitgeber verwechselt. Ich wurde dort in die EG 9a Stufe 5 eingruppiert. Von Anfang an stand jedoch auf meiner Gehaltsabrechnung EG 9s Stufe 4 mit Erhöhungsbeitrag, was ich sofort beim Personalbüro moniert habe. Dort wurde mir versichert dass das dasselbe sei, da die Abrechnungs-EDV die 9a noch nicht kennen würde. Ende April 2020 bekam ich dann ein Schreiben vom Dienstleistungszentrum das eine Überzahlung zurückgefordert wird, da ich fälschlicherweise der Stufe (EG 9s Stufe 4 mit Erhöhungsbeitrag) zugeordnet wurde Mitte Mai kamen dann alle korrigierten Gehaltsabrechnungen auf einmal per Post. Darf solange zurückgefordert werden und ist die Höhe der Rückforderung nicht auch entscheidend? Die monatlichen Rückforderungen liegen zwischen 36 € und 66 € und wären meines Wissen somit geringfügig.
Habt ihr einen Rat für mich, wie ich mich jetzt verhalte?

WasDennNun

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Antw:Gehaltsrückforderung wegen Überzahlung
« Antwort #1 am: 08.06.2020 10:27 »
in den TV-L bei einem anderen Arbeitgeber verwechselt .
;D cooler autokorrektur fehler nehme ich an.

Den AG darauf hinweisen, dass er wg. §37 nur die letzten 6 Monate zurückfordern kann.