Autor Thema: [BW] Zweitstudium für ruhegehaltsfähige Dienstzeit  (Read 1695 times)

daani123

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Hallo zusammen,

muss ein Zweitstudium mit nur einem Semester ohne Abschluss für die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit bei der Versorgungsstelle angegeben werden, wenn ein Erststudium (für Vorbereitsungsdienst relevant) jedoch angegeben wurde und durch dieses bereits die maximal anrechenbare fünfjährige Ausbildungszeit nach § 23 LBeamtVG BWvoll ausgeschöpft wird? Sind weitere Folgen zu befürchten?

Danke + VG Dan

Kleeblatt

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Antw:[BW] Zweitstudium für ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #1 am: 11.06.2020 16:05 »
mal selber denken und Hirn einschalten??

Wo soll das bei solchen Leuten die im öD so eingestellt werden noch hinführen????