Gemäß dem § 9 mit Anhang zum § 9, Bereitschaftszeiten im TVöD, wonach diese Zeit als überwiegend arbeitsfreie Zeit gewertet wird, wird diese Zeit nur zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet.
In dieser Zeit wird jedoch vom Arbeitgeber erwartet, sich in den Sozialräumen der Firma aufzuhalten, sodass innerhalb von wenigen Minuten, im Notfall die Arbeit sofort wieder aufgenommen werden kann.
Gemäß dem Urteil vom 21.02.2018 des EuGH (C-518/15) widerspricht diese Arbeitszeitschreibung dem geltenden Recht. Bereitschaftszeit die vom Arbeitgeber gefordert ist und wo der Arbeitnehmer sich an einem bestimmten Ort aufhalten muss, um im Notfall sofort bzw. in kürzester Zeit seine Arbeit wieder aufnehmen soll, ist komplett als Arbeitszeit zu werten.
Beispiel mein Dienstplan hat letzten Monat 230 Std. Anwesenheit hergegeben, wovon ich nur 196 Std. als Arbeitszeit bekommen habe, obwohl ich komplett dem Arbeitgeber zu Verfügung gestanden habe. Selbst wenn die Bereitschaftszeit nicht zustande gekommen ist, da es einen Notfall gab und man durchgearbeitet hat, wurden die Stunden nicht gegeben.
Die AG halten sich strikt an den TVöD, obwohl dieser meiner Rechtsauffassung nach gegen geltendes Recht verstößt.
Hat hierzu jemand eine Idee oder das gleiche Problem?
Vorab, ich wollte mich nur einmal hier um Gleichgesinnte erkundigen, bevor ich mir einen Rechtsbeistand hinzuziehe.