Autor Thema: Einstufung korrekt?  (Read 2585 times)

Morbus86

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Einstufung korrekt?
« am: 08.06.2020 13:51 »
Nachdem ich eines besseren Beleert wurde (danke dafür ::)) hoffe ich, dass ich hier richtig bin. Nachstehender Text wurde von mir leider im BUND verfasst  :-X

Guten Tag,
ich falle gleich  mit der Tür ins Haus:

Seit dem 01.08.2018 bin ich in einem AWO-Pflegeheim angestellt.
Laut Arbeitsvertrag TVöD- BT- K VKA
Eingruppiert in P7 (Fachkraft für Altenpflege mit Examen) Stufe 2

Hier irritiert mich allerdings die Stufe 2.
Nach dem, was ich bisher über Einstufungen gelesen habe, müsste ich doch in Stufe 3 sein? Die Einstufungen beziehen sich doch auf Berufserfahrung und nicht auf Zugehörigkeit zum Unternehmen? Oder lese ich mir da gerade etwas schön?

Meine Ausbildung zur Fachkraft habe ich bereits 2006 abgeschlossen. bis auf die Jahre 2012-2018 war, und bin ich wieder durchgehend als Altenpflegekraft angestellt gewesen.

Im Einstellungsgespräch wurde mir und anderen Mitarbeitern die zu Ähnlicher Zeit begonnen haben mitgeteilt:
"Die Einstufung beziehe sich auf die Zugehörigkeit zum Unternehmen AWO. Daher werden Sie auch in Stufe 2 Eingestuft, weil es Stufe 1 nicht gibt."
Dies klingt im ersten Moment auch plausibel. Nach durchlesen des Tarifvertrages verstehe ich die dortigen Kriterien allerdings etwas anders.

Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden. Ver.di lässt aktuell leider auch nichts von sich hören, und meinen Betriebsrat brauche ich -dank unwissender Inkompetenz- nicht fragen :-(


PS: Wie komme ich aus der Anstellung raus? habe Möglichkeit, ab 1.Sep 2020 neuen Job anzufangen. Laut TVöD Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. d.h. ich kann erst ENDE September von der AWO weg???
Einzige Möglichkeit Aufhebungsvertrag?
Oder lese ich schon wieder was falsch?

Ganz liebe Grüße

Gregor

Spid

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Antw:Einstufung korrekt?
« Antwort #1 am: 08.06.2020 13:54 »
Bei Einstellung besteht Anspruch auf die Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Berufserfahrung selbst begründet keinen Anspruch. Der AG kann Berufserfahrung darüberhinaus berücksichtigen, sofern sie für die Tätigkeit förderlich ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Morbus86

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Antw:Einstufung korrekt?
« Antwort #2 am: 08.06.2020 14:11 »
mhhhh.
Das heißt jetzt also mein AG hätte mir die Berufserfahrung in der Pflege anrechnen KÖNNEN. Muss es aber nicht. Gerade weil ich, bevor ich dort angefangen habe, ja NICHT unmittelbar in der Pflege Tätig war. sondern eine "Berufspause" hatte.
Wie sähe es denn bei Kollegen*innen aus? Habe mich mit einer unterhalten: Sie war VOR dem aktuellen AG durchgehend in der Pflege Tätig (mehr als 3 Jahre Fachkrafttätigkeit) und wurde genau wie ich, in die 2 eingestuft.

Warum gibt es denn dann überhaupt Tarifverträge, wenn sich ein AG daran halten KANN aber nicht MUSS?!?

Genauso ist es eine Frechheit, dass ich nicht meinen Vollen Bruttolohn bekomme, sondern sich die AWO raus nimmt, mir 2,irgendwas % von vornherein schon rauszustreichen...

MrRossi

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Antw:Einstufung korrekt?
« Antwort #3 am: 08.06.2020 15:19 »


Warum gibt es denn dann überhaupt Tarifverträge, wenn sich ein AG daran halten KANN aber nicht MUSS?!?


Weil eine Kann-Bestimmung eben keine Muss-Bestimmung ist beantwortet sich die Frage von selbst.
Im Tarifvertrag sind durchaus Muss-Bestimmungen vereinbart.

WasDennNun

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Antw:Einstufung korrekt?
« Antwort #4 am: 09.06.2020 09:15 »
Und man Muss ja den AV nicht unterschreiben, wenn der AG die Kann Regelungen nicht anwendet, man dass aber möchte.