Also eine Höhergruppierung - es hat ja nichts mit den Stufen der Entgelttabelle zu tun, sondern es handelt sich um die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Auch bei einer Höhergruppierung steht das Entgelt der höheren Entgeltgruppe ab dem 01.04.20 zu, §17 Abs. 4 Satz 6 TV-L.
Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen, sie ergibt sich aus den tariflichen Regelungen, kann mithin als solche nicht einzelvertraglich festgelegt werden. Ändert sich zum 15.04. die auszuübende Tätigkeit?