Vertue Dich da mal nicht. Angenommen, jemand wäre 45 Jahre lang nach Entgeltgruppe 8, Stufe 6 bezahlt worden, läge der Rentenanspruch bei rd. 1.750€. Dazu kämen ca. 200 € aus der VBL. Da liegt man bei 60% Witwenrente auch nur bei gut 1.000€ - und dabei sind die Annahme bereits unrealistisch hoch, denn tatsächlich wird das Gehalt für einen erheblichen Teil des Berufslebens unterhalb von Entgeltgruppe 8, Stufe 6 gelegen haben.
Wer krankheitsbedingt früh dienstunfähig wird, profitiert erheblich von Zurechnungszeiten. Da wird Mindestversorgung häufig kein Thema sein. Ungeachtet dessen halte ich auch das Mindestversorgungsniveau der Beamten für relativ hoch. Immerhin stehen diesem Niveau in vielen Fällen nur geringe ruhegehaltsfähige Dienstzeiten gegenüber. Und dass ein Ehepartner keinerlei eigene Altersvorsorge betrieben hat, ist sicherlich auch nicht der Regelfall.