Autor Thema: (Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung  (Read 8230 times)

PeterdenHaag

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(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« am: 08.06.2020 14:50 »
Moin aus dem Norden,

folgender Sachverhalt:
Mein Vater, Bundesbeamter A8, Stufe 8, 40 Dienstjahre erfüllt (Postnachfolgeunternehmen) in Pension ist verstorben.
Aufgrund seines Alters greift noch die Regel 60% Witwen-Versorgung. Laut Bescheid der zuständigen Stelle beläuft sich diese Versorgung auf ca. 1350 EUR. Abzüglich der PKV bleiben meiner Mutter 1000 EUR. Weitere Einkünfte wie z.B. eine eigene Rente bestehen nicht.

Gibt es hier eine Art Mindestversorgung? Ist hier das Alimentationsprinzip angemessen eingehalten? Mit 1000 EUR wird sie Haus und Hof veräußern müssen.

Herzliche Grüße aus dem Norden
Ein Landesbeamter ;-)

*edit* Ich habe ins falsche Forum gepostet, könnte man das verschieben? DANKE!

clarion

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #1 am: 08.06.2020 19:56 »
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/m/mindestversorgung.html

Das musst Du mal selbst nachrechnen, ob das stimmt.

Bei einer Beihilfe von 70% scheint mir der Krankenkassenbeitrag für eine Person sehr hoch. Wie kommt das? Da solltest Du auch noch einmal die Unterlagen Deiner Mutter einsehen. Vielleicht lassen da noch Leistungen und Beiträge einsparen.

PeterdenHaag

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #2 am: 08.06.2020 23:27 »
Moin,
wenn ich korrekt rechne, wäre demnach die Mindestwitwenversorgung bei ca. 1100 EUR. Wahnsinn.

Ob das schonmal von einem Gericht überprüft wurde?

Zur PKV, da lässt sich wenig machen. (Bundeseigene PKV, ein Sonderfall)

yamato

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #3 am: 09.06.2020 06:59 »
Ich vermute mal Postbeamtenkasse ?

Dann mal in diese Tabelle schauen
https://dokumente.pbeakk.de/mitgliedschaft/beitraege.html

Ich vermute der Tarif B1 entspricht dem Basistarif und diesen kann man hier auch noch auf Antrag absenken.
Nur als Alternativoption

PeterdenHaag

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #4 am: 09.06.2020 09:57 »
Ja korrekt, die gute alte PostbeamtenKK. - Was hatte ich da für einen Stress bei der Sterbebegleitung. An der Senkung des Beitrags bin ich bereits dabei. Allerdings geht es mir hier tatsächlich um die Höhe der Witwenversorgung. Gibt es hierzu Meinungen? Es gibt doch viele Beamte im mD die ähnlich betroffen sein müssten?

Bin für jede Meinung dankbar. Auch ob eine Klage zielführend sein könnte.

Beste Grüße aus einer Amtsstube im Norden

2strong

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #5 am: 09.06.2020 18:32 »
Zunächst mein Beileid.

Das amtsunabhängige Mindestruhegehalt beläuft sich auf 65% der Endstufe A 4. Das Ruhegehalt Deines Vaters lag nach 40 Dienstjahren und Pensionierung als Posthauptsekretär über dem vorgenannten Mindestsatz. Daher liegt auch die Hinterbliebenenversorgung Deiner Mutter über der Mindesthinterbliebenenversorgung, die sich am Mindestruhegehalt orientiert. Die von Dir gemachten Angaben erscheinen mir plausibel. Einen Anspruch auf höhere Versorgung hat sie nicht.

Stutzig machen mich gleichwohl die hohen Kosten der PKV. Gilt der "Preis" vielleicht für zwei versicherte Personen und reduziert sich nach dem Tod Deines Vaters nun?

Eine hohe Versorgung erhält Deine Mutter im Ergebnis nicht. Du schreibst jedoch von "Haus und Hof". Wenn es sich dabei um unbelastetes Wohneigentum handelt, sollte sie mit den 1.000 € aber über die Runden kommen können, ohne dass Du regelmäßig etwas zuschießen musst.

clarion

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #6 am: 09.06.2020 21:39 »
Hallo ich finde 1100 Euro im Fall der Mindestversorgung für eine alleinstehende Person abzüglich PKV-Beitrag sehr knapp bemessen. In so mancher Stadt könnte man sich davon keine Mietwohnung leisten. Auch bei abgezahlten Eigentum muss man die Nebenkosten zahlen und Rücklagen für Reparaturen am Haus oder Auto bilden.

2strong

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #7 am: 09.06.2020 23:23 »
Ist auch nicht viel. U. u. hat ein Versorgungsempfänger in diesem Fall noch ergänzend Anspruch auf Wohngeld. Bedenken muss man gleichwohl auch: das Versorgungsniveau ist auch in diesen Fällen Zucker immVergleich zur gesetzlichen Rente. Jenseits der Postnachfolgeunternehmen geht ja so gut wie niemand mehr mit lediglich Mindestversorgung in den Ruhestand.

Im vorliegenden Fall wird allerdings eine (etwas) höhere Versorgung gewährt. Da besteht Anspruch auf Wohngeld eher nicht.

clarion

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #8 am: 10.06.2020 00:26 »
Ich glaube es gibt durchaus einige Beamte, die krankheitsbedingt die Vierzig Jahre nicht erreichen und schon früh aus dem Dienst ausscheiden und deshalb nur die Mindestversorgung erreichen. Es ist auch wahr, dass man bei der gesetzlichen Rente noch schlechter da stünde und Grundsicherung beantragen müsste.

Im vorliegenden Fall hat der Ehemann aber die vierzig Jahre geschafft und trotzdem ist die Versorgung der Hinterbliebenen nicht deutlich höher als die Mindestversorgung, gepaart mit einer ziemlich teuren Krankenkasse. Eine Hinterbliebene eines gesetzlichen Rentners, der 40 oder gar 45 Jahre Anwartschaften gesammelt hat, stünde mit Rente+VBL wohl besser da. Das macht nachdenklich.

2strong

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« Antwort #9 am: 10.06.2020 01:25 »
Vertue Dich da mal nicht. Angenommen, jemand wäre 45 Jahre lang nach Entgeltgruppe 8, Stufe 6 bezahlt worden, läge der Rentenanspruch bei rd. 1.750€. Dazu kämen ca. 200 € aus der VBL. Da liegt man bei 60% Witwenrente auch nur bei gut 1.000€ - und dabei sind die Annahme bereits unrealistisch hoch, denn tatsächlich wird das Gehalt für einen erheblichen Teil des Berufslebens unterhalb von Entgeltgruppe 8, Stufe 6 gelegen haben.

Wer krankheitsbedingt früh dienstunfähig wird, profitiert erheblich von Zurechnungszeiten. Da wird Mindestversorgung häufig kein Thema sein. Ungeachtet dessen halte ich auch das Mindestversorgungsniveau der Beamten für relativ hoch. Immerhin stehen diesem Niveau in vielen Fällen nur geringe ruhegehaltsfähige Dienstzeiten gegenüber. Und dass ein Ehepartner keinerlei eigene Altersvorsorge betrieben hat, ist sicherlich auch nicht der Regelfall.

clarion

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #10 am: 10.06.2020 07:23 »
Der Beitrag zur gesetzlichen KV bei Rentnern beträgt 7.x %. Bei einer Rente + VBL von 1100 € wären es dann ca. 80 €, also deutlich weniger als der Beitrag zur PKV.

Die heute ca. 80jährigen haben oft noch das traditionelle Familienmodell gelebt, demnach die Mutter zu Hause blieb und Haus, Hof und Kinder versorgte, so dass eigene Rentenansprüche nicht entstanden sind.

Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum postulieren ja eigentlich auch eine Rundumversorgung der Beamten + Familie.

2strong

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #11 am: 10.06.2020 15:27 »
Die Fälle sind m. E. nicht vergleichbar:

Die amtsunabhängige Mindestversorgung (65% Endstufe A 4) erhält kaum jemand (weil so gut wie niemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde und bei frühen Dienstunfähigkeiten 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit zu berücksichtigen sind). Eine vergleichbare Erwerbsbiographie ist außerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses potentiell ein Fall von Grundsicherung im Alters. Insofern sichert das Alimentationsprinzip den zugesagten amtsangemessenen Mindeststandard. "Rundum sorglos" ist nicht versprochen worden.

Im vorliegenden Fall liegen die Versorgungseinkünfte tatsächlich rd. 30 % oberhalb des Niveaus der Mindestversorgung. Nach Abzug der - hier auffällig teuren - Pkw ist die Versorgung vergleichbar mit dem gesetzlichen Niveau + VBL (in beiden Fällen gut 1.000 €).

Das Modell des Alleinverdieners kenne ich aus der eigenen Familie auch. Das war aber auch vor 40 Jahren schon in der Mehrzahl der Fälle keine gute Idee.

Gustl

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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #12 am: 14.06.2020 18:47 »
Die amtsunabhängige Mindestversorgung (65% Endstufe A 4) erhält kaum jemand (weil so gut wie niemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde [...]=

Etwas off-topic, aber da es sich ja um die amtsunabhängige Mindesversorgung handelt, warum sollte es dabei relevant sein, ob jemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde? Diese Mindestversorgung ist heutzutage, da der Bund bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verbeamtet, tatsächlich von einiger Bedeutung  für recht viele spätberufene Quereinsteiger in den mD. EUR 1.800 Pensionanspruch für deutlich unter 20 Jahre Dienst bis zum Ruhestand kann je nach Erwerbsbiographie schon recht verlockend sein, selbst wenn die Mindestversorgung bis zur Höhe der zuvor erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche ruht.


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Antw:(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
« Antwort #13 am: 14.06.2020 22:56 »
Etwas off-topic, aber da es sich ja um die amtsunabhängige Mindesversorgung handelt, warum sollte es dabei relevant sein, ob jemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde? Diese Mindestversorgung ist heutzutage, da der Bund bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verbeamtet, tatsächlich von einiger Bedeutung  für recht viele spätberufene Quereinsteiger in den mD. EUR 1.800 Pensionanspruch für deutlich unter 20 Jahre Dienst bis zum Ruhestand kann je nach Erwerbsbiographie schon recht verlockend sein, selbst wenn die Mindestversorgung bis zur Höhe der zuvor erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche ruht.
Da hast Du völlig Recht. Ich hatte mich auf den zuvor diskutierten Fall bezogen, bei dem das Ruhegehalt die einzige Einkommensquelle darstellt. Den Fall, dass ein Abteilungsleiter beim DAX-Konzern mit 49 noch ins Beamtenverhältnis wechselt, elf Jahre später dienstunfähig aus A 14 ausscheidet und über die Tour nochmal zusätzlich zur bestehenden Vorsorge 1.800 € Versorgung angreift, kenne ich auch.