Autor Thema: Beschäftigung von Rentner - Kommune  (Read 2157 times)

Ole

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Beschäftigung von Rentner - Kommune
« am: 08.06.2020 16:51 »
Hallo,

wir haben zum 31.12.2018 eine Mitarbeiterin in Rente verabschiedet. Nun verdient sich die Mitarbeiterin was dazu und ist seit 01.05.20202 wieder als geringfügig Beschäftigte bei uns im Haus beschäftigt.

Sie meinte, das sie auf Grund von Corona nun deutlich mehr als Rentnerin dazu verdienen kann und möchte einen "richtigen" Arbeitsvertrag mit entsprechender Eingruppierung.

Ist das möglich? 

Spid

  • Gast
Antw:Beschäftigung von Rentner - Kommune
« Antwort #1 am: 08.06.2020 17:01 »
Auch eine geringfügig beschäftigte TB ist grundsätzlich eingruppiert. Der TVÖD gilt lediglich für geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 664
Antw:Beschäftigung von Rentner - Kommune
« Antwort #2 am: 08.06.2020 17:05 »
ja,
ggf. § 33 (5) TVöD beachten

Spid

  • Gast
Antw:Beschäftigung von Rentner - Kommune
« Antwort #3 am: 08.06.2020 17:13 »
Warum? Es handelt sich ja nicht um eine Weiterbeschäftigung.

Ole

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Beschäftigung von Rentner - Kommune
« Antwort #4 am: 09.06.2020 08:45 »
Auf Grund von Personalmangel wurde Rentnerin als Elternzeitvertretung eingestellt - in ihren "alten" Bereich von damals - keine Einarbeitung notwendig, etc.


Spid

  • Gast
Antw:Beschäftigung von Rentner - Kommune
« Antwort #5 am: 09.06.2020 08:59 »
Dann handelt es sich wohl nicht um eine Beschäftigung i.S.d. §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Somit ist die Beschäftigte ohnehin nicht vom Geltungsbereich des TVÖD ausgenommen und - bei beiderseitiger Tarifbindung - ohnehin entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.