E4 Fg. 2 aus Teil I kann sich nicht aus einem AV ergeben.
Ok.
Also dann meine Frage:
A) Wie ist man eingruppiert, wenn man folgende AV hat:
25% Tätigkeiten für Innendienst (Teil I) mit gründliche Fachkenntnisse
50% Tätigkeiten für Innendienst (Teil I) mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht.
25% Tätigkeiten (Teil III) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
B) Wie ist man eingruppiert, wenn man folgende AV hat:
20% Tätigkeiten für Innendienst (Teil I) mit gründliche Fachkenntnisse
40% Tätigkeiten für Innendienst (Teil I) mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht.
40% Tätigkeiten (Teil III) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
C) Wie ist man eingruppiert, wenn man folgende AV hat:
25% Tätigkeiten für Innendienst (Teil I) mit gründliche Fachkenntnisse
25% Tätigkeiten für Innendienst (Teil I) mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht.
50% Tätigkeiten (Teil III) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Wenn es geht mit Erläuterung wie man es ableitet.