Hallo in die Runde.
Ich habe zu meinem Anliegen schon etwas gegoogelt, aber keinen richtigen Rat gefunden und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.
Ich arbeite bei der Stadtverwaltung und möchte mich auf eine Stelle in einer Landesbehörde bewerben. Ich habe noch nie so eine Bewerbung geschrieben, aber angesichts der neuen Stellenbeschreibung denke ich "wow, voll mein Ding". Nun stolpere ich aber in der Stellenanzeige über diesen Satz, der mich zweifeln lässt;
"Sollten Sie bereits bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes beschäftigt sein, erklären Sie in Ihrer Bewerbung bitte das Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte."
Eines vorweg, ich habe nichts zu verbergen, ganz im Gegenteil. In meiner Personalakte findet sich in den vergangenen vier Jahren kein einziger Krankheitstag, keine unentschuldigte Fehlzeit und kein Negativeintrag (von dem ich wüsste). Es geht mir daher nicht um den Inhalt.
Zunächst einmal frage ich mich, ob es reicht wenn ich im Bewerbungsschreiben angebe, dass ich zur Einsicht in meine Personalakte zustimme, oder ob ich schon eine separate Einverständniserklärung mitsenden muss, die ich als Muster zu Hauf im Internet finde.
Zum anderen frage ich mich, und das ist das eigentliche Problem, ob es Konsequenzen hat, wenn ich nicht angenommen werde. Ich stelle mir das so vor; die Behörde nimmt Einsicht in meine PA, entscheidet sich aber für einen anderen Bewerber. In diesem Falle bleib ich als Gekniffener zurück und weiß obendrein, dass mein jetziger Arbeitgeber nun über meine Wechselabsichten informiert ist. Ich stelle mir das schädlich für das Arbeitsverhältnis vor. Kann da jemand etwas aus seiner Erfahrungen schildern ?