Autor Thema: Behördenübergreifende Bewerbung - Einsicht PA - Konsequenzen ?  (Read 16286 times)

Fango

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo in die Runde.

Ich habe zu meinem Anliegen schon etwas gegoogelt, aber keinen richtigen Rat gefunden und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.

Ich arbeite bei der Stadtverwaltung und möchte mich auf eine Stelle in einer Landesbehörde bewerben. Ich habe noch nie so eine Bewerbung geschrieben, aber angesichts der neuen Stellenbeschreibung denke ich "wow, voll mein Ding". Nun stolpere ich aber in der Stellenanzeige über diesen Satz, der mich zweifeln lässt;

"Sollten Sie bereits bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes beschäftigt sein, erklären Sie in Ihrer Bewerbung bitte das Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte."

Eines vorweg, ich habe nichts zu verbergen, ganz im Gegenteil. In meiner Personalakte findet sich in den vergangenen vier Jahren kein einziger Krankheitstag, keine unentschuldigte Fehlzeit und kein Negativeintrag (von dem ich wüsste). Es geht mir daher nicht um den Inhalt.

Zunächst einmal frage ich mich, ob es reicht wenn ich im Bewerbungsschreiben angebe, dass ich zur Einsicht in meine Personalakte zustimme, oder ob ich schon eine separate Einverständniserklärung mitsenden muss, die ich als Muster zu Hauf im Internet finde.

Zum anderen frage ich mich, und das ist das eigentliche Problem, ob es Konsequenzen hat, wenn ich nicht angenommen werde. Ich stelle mir das so vor; die Behörde nimmt Einsicht in meine PA, entscheidet sich aber für einen anderen Bewerber. In diesem Falle bleib ich als Gekniffener zurück und weiß obendrein, dass mein jetziger Arbeitgeber nun über meine Wechselabsichten informiert ist. Ich stelle mir das schädlich für das Arbeitsverhältnis vor. Kann da jemand etwas aus seiner Erfahrungen schildern ?


clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,792
Hallo Fango, was wäre schlimm daran, wenn die Wechselabsichten bekannt werden? Sind deine Vorgesetzten so uncool? Wegen Datenschutz dürfte das auch eigentlich auch nur die Personaler erfahren, nicht aber deine direkten Vorgesetzten.
« Last Edit: 09.06.2020 20:03 von clarion »

Fango

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo Fango, was wäre schlimm daran, wenn die Wechselabsichten bekannt werden? Sind deine Vorgesetzten so uncool? Wegen Datenschutz dürfte das auch eigentlich auch nur die Personaler erfahren, nicht aber deine direkten Vorgesetzten.

Uncool sind sie eigentlich nicht, wir haben sogar ein recht entspanntes Verhältnis und einen lockeren Umgang miteinander. Gerade deswegen fürchte ich ja etwas kaputt machen zu können, wenns mit der anderen Stelle nicht klappt. Aber ich lese auch raus die Anfrage wird an die Personalabteilung gesendet (wir sind eine Stadt mit >120.000 EW) und besitzen daher eine eigene Personalabteilung. Also im besten Fall bekommen meine Vorgesetzen aufgrund des Datenschutzes gar nichts von der Anfrage mit, weil die Personalabteilung das nicht weitergeben darf?

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Ich stelle mir das so vor; die Behörde nimmt Einsicht in meine PA, entscheidet sich aber für einen anderen Bewerber.
Ich kenne das Prozedere zwar nicht, vermute aber mal, dass erst die Personalentscheidung fällt und ggf. erst dann Einsicht genommen wird/würde ...? Bei allen anderen Bewerbern gibt es derlei Akte ja schließlich auch nicht ...

Fango

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5

[/quote]
Ich kenne das Prozedere zwar nicht, vermute aber mal, dass erst die Personalentscheidung fällt und ggf. erst dann Einsicht genommen wird/würde ...? Bei allen anderen Bewerbern gibt es derlei Akte ja schließlich auch nicht ...
[/quote]

Dankeschön, das ist natürlich ein guter Denkanstoss. Andere Bewerber haben ja ggf. gar keine Personalakte im öffentlichen Dienst.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,792
Hallo bei uns wird die PA unmittelbar nach Bewerbungsschluss angefordert, da es teilweise recht lange dauert bis sie kommt.

PS Du kannst auch beim Landesamt anrufen und einfach fragen.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Hallo bei uns wird die PA unmittelbar nach Bewerbungsschluss angefordert, da es teilweise recht lange dauert bis sie kommt.

Wie wird die - gerade im Vergleich mit Bewerbern, die nicht aus dem öD kommen - in die Bewertung einbezogen? Und verzögert es das Prozedere nicht sehr, wenn man erstmal wartet, bis alle externen Personalakten vorliegen?

M.E. sollte es doch reichen, einen etwaigen Kandidaten 1A (und einen Kandidaten 1B) nach der Entscheidung genauer zu prüfen ...?

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,792
Es gibt KO-Kriterien, die sich aus der PA ergeben könnten, z.B. Abmahnungen. Ist die PA diesbezüglich sauber, zählen ansonsten nur die Beurteilungen aus der PA, bei Bewerbungen aus der PW entsprechende Zeugnisse.

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Ich hatte mich auch einmal auf eine Stelle beworben, wo eine diesbezügliche Zustimmung im Bewerbungsverfahren gefordert wurde.

Da ich die Bedenken des TE teil(t)e, hatte ich es einfach mal darauf ankommen lassen und meine Bewerbung ohne jegliche Einverständniserklärung abgeschickt. Konsquenz war, dass ich letzlich - ohne dass das Thema vorher zur Sprache kam - zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde. Das Gespräch selbst habe ich dann nicht mehr wahrgenommen, da ich mich anderweitig entschieden habe.

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Kurze Ergänzung noch aus juristischer Sicht: Ich halte - jedenfalls dann, wenn es sich nicht um den selben Arbeitgeber/Dienstherrn handelt - die Voraussetzung der Einwilligung in die PA ausschließlich von Bewerbern im öD - für unzulässig im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG (Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn die Nicht-Einwilligung zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führt). Ich sehe nicht, wie diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt werden könnte. Allenfalls die Forderung einer Einwilligungserklärung aller Bewerber - unabhängig vom vorherigen Arbeitgeber - in die PA wäre insofern rechtlich wohl beanstandungsfrei.

Spid

  • Gast
Was soll eine solche Einwilligungserklärung eines außerhalb des öD Beschäftigten bringen? Bei den AG im öD ergibt sich die Übersendung der Personalakte bei Einwilligung durch den Betroffenen aus der Pflicht zur gegenseitigen Amtshilfe, der private AG hingegen fragt, ob man Lack gesoffen hat - sofern er es nicht einfach völlig ignoriert.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Ich kenne das Prozedere zwar nicht, vermute aber mal, dass erst die Personalentscheidung fällt und ggf. erst dann Einsicht genommen wird/würde ...?
Genau so läuft es auch. Wenn die Einverständniserklärung der Bewerbung nicht beiliegt, bittet man nach Durchführung des Auswahlverfahrens und bei konkreter Einstellungsabsicht um Nachreichung - wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht ohnehin nochmals auf den Bewerber zugeht, um ihm die Gelegenheit zu bieten, den bisherigen AG über das bevorstehende Prozedere und die damit verbundene Wechselabsicht zu informieren. Eine Landesbehörde wird einen Bewerber da nicht unnötig in Verlegenheit bringen. Für die Personaler dort sind solche Verfahren schließlich Tagesgeschäft. Das wird in der Regel entsprechend professionell gehandhabt.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,792
PS Fango. Wenn Du Beamter sein solltest, wird aufgrund der Anlassbeurteilung wohl auch der direkte Vorgesetzte von der Bewerbung erfahren.

Fango

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
PS Fango. Wenn Du Beamter sein solltest, wird aufgrund der Anlassbeurteilung wohl auch der direkte Vorgesetzte von der Bewerbung erfahren.

Hallo Clarion.

Nein, Beamter bin ich nicht. Ganz im Gegenteil, ich bin Quereinsteiger aus der freien Wirtschaft und daher mit manchen Geflogenheiten nicht so vertraut. Ich denke ich werde in der Bewerbung zwar mein Einverständnis geben, allerdings darum bitten das nur in Betracht zu ziehen, wenn ich als Bewerber für die Stelle auch in der engeren Auswahl stünde. Das sollte verständlich genug sein.