Hallo zusammen,
ich bin mir bezüglich meiner Höhergruppierung und deren Durchsetzung nicht sicher und benötige einen Rat.
Seit ca. September 2018 bin ich im Sozialamt als SB eingesetzt und erhalte meine Vergütung nach der EG 5.
Im September 2019 habe ich eine Stellenbeschreibung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass meine Aufgaben der einer EG 8 entsprechen.
Nach langem hin und her, habe ich nun die Nachricht des Personalamtes und Bürgermeister bekommen, dass ich ab dem 01.01.2020 mit der EG 8 rechnen darf, da vorher im Stellenplan einfach keine EG 8 für mich vorgesehen war, und somit auch vorher kein Geld vorhanden war.
Ist das richtig so?
Nach meinen Recherchen muss ich doch mindestens seit 09/2019 rückwirkend das höhere Entgelt erhalten, bzw. aufgrund des §37 TVöD zzgl. 6 Monate.
Also bitte nicht falsch verstehen, ich bin froh nun mehr Gehalt zu bekommen...ich glaube aber, dass das so nicht richtig sein kann.
Vielen Dank für die Hilfe!