Autor Thema: Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten  (Read 3077 times)

schlumpf

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Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind EG2 (Einfache Tätigkeiten):
"Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht."
Also Anlernphase von mehreren Tagen.
und
"ein Mindestmaß an Überlegung bei der Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich ist."

und für die EG3 kann dann die Anlernphase bis zu 6 Wochen sein.
EG4 ist zeitlich dann eine Einarbeitszeit von 2-3 Monaten ein denkbarer Maßstab.


Wenn jetzt die unterschiedlichen Arbeitsvorgänge unterschiedliche Zeitanteile haben, wie "mißt" man dann diese Zeit.
Beipiel: Für das Anlernen eines AVs der zukünftig 20% der auszuübenden Tätigkeiten ist, wird man 3 Wochen Vollzeit in einer Abteilung eingearbeitet. Kann man daraus ableiten, dass die Anlernzeit für diese Tätigkeit 15 Wochen ist? (und somit es evtl. zur EG4 führt)
Bzw. Umgekehrt wenn man 15 Wochen einen Tag in der Woche in der Abteilung für diesen AV angelernt wird, dass dann die zu betrachtende Einabeitungszeit 3 Wochen ist (und schon fast nur EG2, aber nicht mehr als EG3)?
Ich denke letzteres, aber was mich stutzig macht ist, das wenn man 5 solcher 20% AVs hat, die jeweils entsprechende Einarbeitungszeiten hat, dann ist man ja so oder so erst nach 15 Wochen eingearbeitet, was ja ein Hinweis auf EG4 ist.

(Mir ist klar, dass man noch mehr betrachten muss als nur die reine Einarbeitungszeit)

Spid

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #1 am: 10.06.2020 08:45 »
Weder noch.

schlumpf

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #2 am: 10.06.2020 10:03 »
Kannst du mir dann erläutern, wie man eine Anlernzeit bemißt und dann betrachtet?
Wo ist dann der Unterschied zwischen fachlicher Einarbeitung und eingehende fachliche Einarbeitung, da ist doch die dafür notwendige Zeit ein Kriterium, oder nicht?

Bzw. was damit gemeint ist, wenn man sagt, dass sich die Einarbeitungszeit "in der Regel ... auf etwa sechs Wochen" erstrecken werde und man darüber die Eingruppierung in EG3 ableitet.

Oder ist das ein grundsätzlich unsinnige Betrachtungsweise?

Ist es also Uninn die veranschlagten Anlernphase als Indiz für die Eingruppierung heranzuziehen?
(mir ist klar, das der eine in 5 min was begreift der andere nach 1h nicht, aber das meine ich hier nicht)

Spid

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #3 am: 10.06.2020 10:26 »
Maßgeblich ist nicht die veranschlagte, sondern die allgemein erforderliche Zeit zur Einweisung/Anlernung. Ein besonders dummer AN ist nicht höher eingruppiert, weil seine Einweisung länger dauert.

schlumpf

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #4 am: 10.06.2020 12:01 »
So war es auch gemeint.
Nicht die tatsächliche Anlernzeit, sondern die die für die Tätigkeiten notwendige.

Kannst du unter diesem Gesichtspunkt obige Fragen beantworten?

blondie

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #5 am: 10.06.2020 12:32 »
die obige Frage ist verwirrend, da nicht klar ist, was man damit bezweckt. Eine Einarbeitungszeit an sich hat doch mit der Höhe der Bezahlung nix zu tun.

Spid

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #6 am: 10.06.2020 12:37 »
Die üblicherweise erforderliche Einweisungs-/Anlernzeit kann nicht einfach in Beschäftigungsumfänge umgerechnet werden. Die Rechtsprechung geht - zurecht! - davon aus, daß in dieser Phase durchaus auch produktiv gearbeitet wird und die Einweisung in der Mehrzahl der Fälle in the job erfolgt. Sie muß ja auch nicht einmalig oder am Stück erfolgen, bspw. ein Hilfsarbeiter in der Grünanlagenpflege wird mutmaßlich in jeder Jahreszeit eingewiesen werden müssen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #7 am: 10.06.2020 16:30 »
die obige Frage ist verwirrend, da nicht klar ist, was man damit bezweckt. Eine Einarbeitungszeit an sich hat doch mit der Höhe der Bezahlung nix zu tun.
indirekt schon, sie sind ja ein Indiz für die "güte" der Tätigkeit.

schlumpf

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #8 am: 10.06.2020 16:39 »
Die üblicherweise erforderliche Einweisungs-/Anlernzeit kann nicht einfach in Beschäftigungsumfänge umgerechnet werden. Die Rechtsprechung geht - zurecht! - davon aus, daß in dieser Phase durchaus auch produktiv gearbeitet wird und die Einweisung in der Mehrzahl der Fälle in the job erfolgt. Sie muß ja auch nicht einmalig oder am Stück erfolgen, bspw. ein Hilfsarbeiter in der Grünanlagenpflege wird mutmaßlich in jeder Jahreszeit eingewiesen werden müssen.
Und das heißt jetzt was?
Dann frage ich mal so rum, wenn der AG für jemanden insgesamt 120 Stunden Arbeitszeit als Einarbeitungszeit veranschlagt, kann dann der AG noch behaupten, dass es eine Tätigkeit der EG2 ist?
Oder ist das ein Indiz das eine eingehende fachliche Einweisung vorliegt?

Und was meint dann die Aussage:
Danach gehen die dortigen Tarifvertragsparteien bei einer wortgleichen Bestimmung der Lohngr. 2 davon aus, dass sich die Einarbeitungszeit „in der Regel ... auf etwa sechs Wochen erstrecken“ werde.“ (BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05).
Also nicht sechs Wochen Netto-Einarbeitungszeit, sondern innerhalb von sechs Wochen muss die Einarbeitung abgefrühstückt sein?

Spid

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #9 am: 10.06.2020 16:46 »
Das heißt: es kommt darauf an.

Durchaus.

Möglich.

Nein, wie bereits ausgeführt muß die Einweisung ja nicht am Stück erfolgen.

schlumpf

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #10 am: 10.06.2020 16:58 »
Das heißt: es kommt darauf an.
Und worauf?
Unter der prämisse, dass man vom durchschnittlicher Arbeitleistung ... ausgeht.
Zitat
Durchaus.
Ja, stimmt der AG kann ja behaupten was er will, doofe Frage, stimmt.
Zitat
Möglich.
Welche Kriterien müssen dann dazu kommen?
Ach ja: Kommt drauf an, ob ich nen Vollpfosten was erkläre oder nem Blitzmerker.
Ok, Aussagen der hochgelobte BAG Rechtssprechung ist auch nur jeweils auf den betrachteten Einzelfall anwendbar.
Und man betrachtet jedesmal neu den Einzelfall.
Zitat
Nein, wie bereits ausgeführt muß die Einweisung ja nicht am Stück erfolgen.
Dann ist die Aussage "6 Wochen" beliebig interpretierbar und ohne relevanz und ohne Bezug?
Weil der eine denkt sich 6 Wochen am stück, der ander 6x1Woche über 5 Jahre verteilt.
der Dritte 6 Wochen bis zur Rente?

Worauf bezieht sich denn so eine Zeitausage?
Gibt es da Urteile die da Zeiten als Kriterium herangezogen haben?

Spid

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #11 am: 10.06.2020 17:10 »
Die Zeitaussage sind doch nur grobe Näherungswerte. Das ist in der Rechtsprechung doch klar beschrieben. Es kommt doch zudem auf die Art der Einweisung an, u.a. auch ob es sich um eine solche handelt, die der AG komplett selbst durchführen kann.

schlumpf

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Antw:Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
« Antwort #12 am: 11.06.2020 08:51 »
Die Zeitaussage sind doch nur grobe Näherungswerte.
Ok, verstanden, also einfach mal mit dem Delta plus minus x Wochen ist ok leben.
Zitat
Das ist in der Rechtsprechung doch klar beschrieben.
Hast du da evtl. ein paar Urteile wo das klar beschrieben ist, die sich mit sowas beschäftigt haben?
Zitat
Es kommt doch zudem auf die Art der Einweisung an, u.a. auch ob es sich um eine solche handelt, die der AG komplett selbst durchführen kann.
KLICK!
Ok, ist natürlich richtig, einen Einweisung in Pivot Tabellen bei Excel ist was anderes, als in die Bedienung eines Kopierers.
Beides ist in einer Stunde erledigt.
Allerdings müßte man ja für der Bedienung von Pivot Tabellen, erst einen einwöchigen Excel Grundkurs und Windowskurs inkludieren.