Autor Thema: Wechsel des AG im Land M-V  (Read 1599 times)

AnCi

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Wechsel des AG im Land M-V
« am: 10.06.2020 09:19 »
Hallo liebe Forum-Gemeinschaft,

Ich benötige Eure Hilfe und das geballte Wissen.

Ich habe eine neue Stelle in Aussicht im öffentlichen Dienst des Land M-V. Beide Ämter, also altes und neues Amt sind nachgeordnete Behörde des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Die neue Stelle ist mit der E9a ausgeschrieben genauso wie meine alte Stelle E9a.

Jetzt zu meinen Fragen:

Wie verhält sich das wenn ich die neue Stelle bekomme mit meinen Erfahrungsstufen? Und wie ist das mit der  Jahressonderzahlung, wird diese gekürzt oder bleibt der Anspruch auf die volle Zahlung?

Ich bin seit 01/2012 bei meinem jetzigen Amt tätig, unbefristet. Gibt es da auch noch ne Kündigungsfrist zu beachten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Wenn noch weitere Angaben zur Klärung der Fragen notwendig sind, beantworte ich diese natürlich.

Gruß aus dem schönen Land M-V

AnCi

Spid

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Antw:Wechsel des AG im Land M-V
« Antwort #1 am: 10.06.2020 09:28 »
Es handelt sich doch um denselben AG. Es besteht weder Anlaß zur Kündigung noch werden JSZ oder Stufe der Entgelttabelle (Erfahrungsstufen gibt es im TV-L nicht) berührt.

AnCi

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Antw:Wechsel des AG im Land M-V
« Antwort #2 am: 10.06.2020 09:32 »
Hallo,

Ja richtig Erfahrungsstufen gibt es nicht. Ich meinte auch die Entgeltstufen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt bin ich erstmal ein wenig schlauer, hoffe ich doch. In diesem ganzen Tarif-Rechtlichen Dschungel durch zusehen ist gar nicht so einfach.