Autor Thema: Höhergruppierung Systemadministrator ohne Studium - EG9b -> E10  (Read 3762 times)

TvoeDIT10

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Guten Tag,
ich arbeite mittlerweile seit gut acht Jahren in meinem Unternehmen.
Seit 2015 ist meine Ausbildung zum Informatikkaufmann abgeschlossen.

Ich hatte einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, da meine Stelle eine EG10er Stelle ist. Seitdem erhalte ich die EG9b obwohl mein Vorgesetzter, dessen Vorgesetzter und dessen Vorgesetzter mir die EG10 geben wollten. Die Personalabteilung hat meinen Antrag dann abgelehnt aufgrund "persönlicher Voraussetzungen", Studium fehlt.

Mittlerweile studiere ich, sehe aber weiterhin nicht ein "nur" eine EG9b zu bekommen. Meine Stelle ist nunmal eine EG10 und wird nach meinem Studium sogar auf EG11 gehoben damit ich diese direkt erhalten kann.

Nur was ist mit der Zwischenzeit? Warum kann ich nicht die IT-Fachkräftezulage bekommen? Das Bundesland ist NRW.

Mein Vorgesetzter sagte mir, dass er mittlerweile alles ausprobiert hat. Die Personalabteilung lehnt wehement eine Höhergruppierung ab, da wir sonst einen Präsidenzfall schaffen würden indem jemand ohne Studium eine EG10 bekommt. Er sagte mir nur, dass er mich als Sonderbeschäftigten einstellen könne, das scheint aber so kompliziert zu sein, dass er mich bat auf das Ende meine Studiums zu warten.

Vielen Dank für eure kommende Hilfe!

Grüße
« Last Edit: 10.06.2020 18:26 von Admin »

Spid

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Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. Eine Voraussetzung in der Person ist nur für E10 Fg. 1 Teil A Abschnitt II Ziff. 2 EGO gefordert. Sofern diese einschlägig ist und Du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, bist Du in E9c eingruppiert.

Otto1

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Er ist beim Land angestellt, oder?

WasDennNun

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Personalabteilung = blabla kein Ahnung immer schon so gemacht
EGO was ist das wir machen das nicht

@TvoeDIT10 Hast du etwas wo deine auzuübenden Tätigkeiten fixiert sind?
Nein:  Lass dir von deinem Vorgesetzten deine Tätigkeiten bestätigen, fordere deine Personalstelle auf diese zu bestätigen. Stelle ansonsten deine Arbeit ein, da dir ja die Personalstelle nicht sagen, kann was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Ja: Stelle fest zu welcher Eingruppierung diese führen (frage parallel bei der Personalstelle wo und in welcher Fallgruppe sie diese Tätigkeiten eingruppiert haben) und wenn du das entsprechende Entgelt nicht bekommst, reiche eine Eingruppierungsfeststellungsklage ein.

Wenn die freiwillig sagen, dass es eine EG10 Stelle ist und du wg. Vorraussetzung in der Person nur 9b bekommst, sofort zumindest die Bezahlung nach e9c einklagen, is tja die nächst niedrigere  :o

WasDennNun

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Er ist beim Land angestellt, oder?
TVöD Kommune oder er ist im falschen Unterforum

Spid

  • Gast
Er ist beim Land angestellt, oder?

Wie kommst Du darauf?

TvoeDIT10

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@spid, d.h. ich könnte nun einen Antrag auf EG9c stellen? Mir wurde diese damals verwehrt, da man ab EG9c wohl schon ein Studium benötigt. Ich habe ein Papier auf dem steht, dass meine Stelle als EG10 ausgeschrieben wurde. Weiterhin erfüllt mein Geschäftsverteilungsplan eine EG10.

Ich arbeite im TVÖD Kommune.

Wir sind ein kleines Team von drei ITlern die sich gegenseitig vertreten müssen. Wenn einer von den dreien nicht da ist, müssen die anderen beiden da sein. Meine Arbeitskollegen haben beide EG11.

Spid

  • Gast
Was für einen „Antrag“? Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Wenn die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllt, Du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, bist Du in E9c eingruppiert, siehe Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO. Wenn der AG etwas anderes behauptet, betrügt er Dich. Neben der Eingruppierungsfeststellungsklage also auch gleich Strafanzeige erstatten.

TvoeDIT10

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Ich telefoniere gerade mit meinem Chef. Wie wäre der entsprechende Paragraph, er möchte mir auf jeden Fall eine Höhergruppierung gewähren.

Spid

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Er gewährt gar nichts. Du hast vielmehr einen Anspruch. Dieser ergibt sich aus der bereits genannten Norm.

TvoeDIT10

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Er bespricht das nun mit der Personalabteilung. Vielen Dank für eure Hinweise!

WasDennNun

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Nix Besprechen: Zahlen.
Nix Beantragen. Entgelt einfordern.
Heute noch, es gibt schließlich nur das Entgelt der letzten 6 Monate rückwirkend zurück. Du wurdest schließlich offensichtlich schon lange genug betrogen.

Oder besprichst du mit deiner Frau auch an der Aldi Kasse ob du die Milch für 50 cent kaufst, obwohl die in die Kasse 90cent eingetippt wird?