Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung und/oder bei ruhendem Arbeitsverhältnis  (Read 2336 times)

MJ1967

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Hallo zusammen,

wer kann mir bitte weiterhelfen?

Sachverhalt (2 von 3):
- Krankengeldbezug: Bis einschl. 06.12.2018
- Aussteuerung: 07.12.2018 bis lfd. (Mitarbeiter kommt voraussichtlich wieder am 01.07.2020)

Urlaubsanspruch nach TVöD: 30 Tage/Jahr

Urlaubsanspruch 2017: 30 Tage (davon genommen: 30 Tage)
Resturlaub 31.12.2017: 0 Tage

Urlaubsanspruch 2018?
Urlaubsanspruch 2019?
Urlaubsanspruch 2020?
usw.

In welchem Jahr besteht welcher Anspruch und in welchem Jahr verfällt welcher Anspruch?

Vielen Dank!

Kat

  • Gast
Wenn man eine Frage 3 x postet wird sie auch nicht nicht schneller beantwortet.

MJ1967

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Es sind 3 verschiedene Sachverhalte...

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Tipp für die Zukunft: Da mache es auch im Titel kenntlich, so wird jeder denken du stotterst.

MJ1967

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Danke für den Tipp, mit 2.284 Beiträgen hätte ich sicherlich genug Erfahrung gemacht, um einen solch schwerwiegenden Forenfehler zu vermeiden ;-)

Und selbst wenn ich wollte, im Nachhinein kann ich nun mal nichts mehr im Betreff oder am Beitrag selbst ändern!

Vielleicht noch am Rande... was gegen Stotterer? Ich nicht!
« Last Edit: 11.06.2020 08:37 von MJ1967 »

iro38

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
2018: 20 Arbeitstage (verfallen 31.03.2020)
2019: 20 Arbeitstage (31.12.2020)
2020: 20 Arbeitstage (31.12.2020 bzw. 31.03.2021)
2021: 30 Arbeitstage (31.12.2021 bzw. 31.03.2022)

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch nach BUrlG entsteht auch während des Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Verfall spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Tariflich zustehender Urlaub nach § 26 TVöD kann entsprechend gekürtzt werden.

... auch wenn die anderen SVe leicht unterschiedlich sind, ist der Grundsatz der gleiche.