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Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung und/oder bei ruhendem Arbeitsverhältnis

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iro38:
2018: 20 Arbeitstage (verfallen 31.03.2020)
2019: 20 Arbeitstage (31.12.2020)
2020: 20 Arbeitstage (31.12.2020 bzw. 31.03.2021)
2021: 30 Arbeitstage (31.12.2021 bzw. 31.03.2022)

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch nach BUrlG entsteht auch während des Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Verfall spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Tariflich zustehender Urlaub nach § 26 TVöD kann entsprechend gekürtzt werden.

... auch wenn die anderen SVe leicht unterschiedlich sind, ist der Grundsatz der gleiche.

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